Bundestagswahl 2025 – zweiwöchige Möglichkeit der Briefwahl

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Das Bezirkswahlamt Treptow-Köpenick informiert:

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann nach jetzigem Informationsstand erst ab dem 10.02.2025 erfolgen.
Die kurzen Fristen bei einer vorgezogenen Neuwahl zum Deutschen Bundestag resultieren aus Artikel 39 Absatz Satz 4 Grundgesetz. Dieser schreibt vor, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages eine Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen stattfinden muss.
Innerhalb dieser Frist ist eine Durchführung der Bundestagswahl nach den im Bundeswahlgesetz geregelten Fristen nicht möglich, daher hat das Bundesinnenministerium (BMI) diese Fristen angepasst.
In der Verordnung des BMI zu den Fristverkürzungen sind die verkürzten Fristen so gewählt, dass den Parteien und Bewerbenden innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden.
Der Zeitraum für die Briefwahl wird deshalb von sechs auf zwei Wochen verkürzt.

Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Nutzen Sie hierfür folgende E-Mail-Adresse: briefwahl@ba-tk.berlin.de Bitte unter Angabe folgender Daten:

  • Name:
  • Vorname:
  • Geburtsdatum:
  • Wohnanschrift:
  • Ggf. abweichende Versandanschrift:

Sechs Wochen vor der Wahl ist die Beantragung auch wieder online auf der Internetseite des Landeswahlleiters möglich.

Das Bezirkswahlamt bietet in der Zeit der Briefwahl vom 10.02. bis 21.02.2025 erweiterte Öffnungszeiten der Briefwahlstelle im Technologie- und Gründerzentrum Schöneweide in der Ostendstraße 25, 12459 Berlin, an.

Große Einschränkungen ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befinden.
Eine Teilnahme an der Wahl kann nur per Briefwahl erfolgen. Die Abgabe der Stimme im Vorfeld, digital oder in Vollmacht ist nicht möglich. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Das Bezirkswahlamt ist bestrebt, Briefwahlanträge in das Ausland bevorzugt zu bearbeiten. Für die Postlaufzeit kann jedoch keine Garantie zur rechtzeitigen Zustellung gegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen das Bezirkswahlamt bis zum Wahltag 18 Uhr erreicht haben, damit die Stimme im jeweiligen Briefwahllokal ausgezählt werden kann.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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