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Der Geschäftsführer einer Verpackungsfirma sowie einer Firma für Printmedienvertrieb in Nürnberg und seine Ehefrau wurden wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung zu 20 Monaten Freiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.200 Euro verurteilt.
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