Die Bundesregierung veröffentlichte Heute:
Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung –
Die Coronavirus-Einreiseverordnung läuft am 28. April aus. Deshalb hat die Bundesregierung nun die „Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ beschlossen. Damit wird die bestehende Regelung zur Einreise nach Deutschland bis 31. Mai 2022 verlängert. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Hintergrund ist, dass nahezu alle Staaten der Welt weiterhin von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können nach wie vor neue Infektionsherde entstehen. Ziel ist vor allem, die Bevölkerung in Deutschland vor dem unkontrollierten Eintrag neuer Virusvarianten zu schützen.
3G-Nachweispflicht gilt weiter
Weiterhin gilt bei Einreise nach Deutschland die 3G-Nachweispflicht – geimpft, genesen oder getestet.
Die Impfung muss mit einem oder verschiedenen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen mit mindestens zwei Dosen erfolgt sein. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test oder einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Für Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiete gelten erweiterte Regelungen.
Eine elektronische Einreiseanmeldung ist seit 3. März nicht mehr notwendig.
Keine „Corona-SMS“ mehr
Mit der Verordnung entfällt künftig die Pflicht der Mobilfunknetzbetreiber, eine sogenannte „Corona-SMS“ zu versenden. Seit 1. März 2021 erhielten Reisende eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz eingebucht hat. Damit wurden sie über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert.
Inzwischen ist allgemein bekannt, dass es weltweit Sonderregeln bei der Einreise in andere Länder gibt. Ein Hinweis ist daher angesichts entstehender Kosten nicht mehr verhältnismäßig und entbehrlich.
Quelle: Bundesregierung, Mittwoch, 27. April 2022
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