Das Land Berlin schließt sich der einmaligen Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 an. Eine entsprechende Einigung haben die Finanzminister der Länder und des Bundes an diesem Donnerstag erzielt. Das Land Berlin hält eine Fristverlängerung auch weiterhin nicht für zwingend und hat sich bei der Abstimmung enthalten, wird ihr Ergebnis aber mittragen.
Finanzsenator Daniel Wesener erklärte dazu: “Das Land Berlin hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass die Neuregelung der Grundsteuer bundesweit so einheitlich wie möglich erfolgt. Darum tragen wir auch die heutige Entscheidung der Finanzministerinnen und Finanzminister mit, zumal sich das Bundesfinanzministerium damit einverstanden er-klärt hat, jede weitere Fristverlängerung auszuschließen. Steuerpflichtige haben nun bis zum 31. Januar des nächsten Jahres Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Zu-gleich haben wir klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Die Reform muss bis 2025 umgesetzt sein. Ich appelliere deshalb an die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die sie vertretenden Steuerberater auf, ihre Erklärungen rasch einzureichen.”
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