Dessau-Roßlau: Kater angeschossen und schwer verletzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise und fordert Änderung des Landesjagdgesetzes

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Dessau-Roßlau / Stuttgart, 9. September 2022 – Hinweise gesucht: Einer Whistleblower-Meldung zufolge wurde am Sonntag, dem 4. September, ein Kater im Dessau-Roßlauer Ortsteil Kleinkühnau angeschossen. Die Halter fanden das schwer verletzte Tier gegen 19:30 Uhr auf dem Hof vor ihrem Haus. Laut Angaben der Whistleblower lag der Tatzeitpunkt am Sonntag zwischen 14:40 Uhr und 19:30 Uhr. Der Kater musste in die Tierklinik gebracht werden. Mittlerweile geht es dem Vierbeiner wieder besser, am Dienstag konnte er aus der Klinik entlassen werden. Dies war nicht das erste Mal, dass in Kleinkühnau ein derartiger Angriff auf eine Katze verübt wurde: Die Zeugen gaben an, dass vor drei bis vier Jahren ihre zweite Katze ebenfalls durch einen Schuss verletzt wurde. Auch ein Kater in der Nachbarschaft soll bereits angeschossen worden sein, wodurch er erblindete.

PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person oder Personen überführen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

In Sachsen-Anhalt ist die Tötung von Katzen im Rahmen der Jagd unter bestimmten Voraussetzungen noch erlaubt. PETA fordert die Landesregierung zudem auf, die Tötung von Katzen und Hunden durch eine Änderung des Landesjagdgesetzes zu untersagen.

„Es ist erschreckend, wie häufig derartige Übergriffe auf Katzen verübt werden“, sagt Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wir verzeichnen fast täglich Fälle, bei denen die Vierbeiner mit Luftdruckwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Täter überführt und zur Rechenschaft gezogen werden. Wer wehrlose Tiere quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

Der schwer verletzte Kater musste in der Tierklinik behandelt werden. / © PETA Deutschland e.V.

Das Motiv steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Themen/Tierquälerei

Pressekontakt: 
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected] 

Quelle : PETA.de

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