Stuttgart/Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) blickt zuversichtlich auf das bevorstehende Gerichtsverfahren gegen die Kappung der Gäubahn. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte sich vor wenigen Tagen auf einen Antrag der DUH zurückmeldet und bestätigt, dass es nicht gegen die Abbindung der Gäubahn einschreiten wird. Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Gerade weil das Eisenbahn-Bundesamt bislang untätig bleibt, mussten wir Klage erheben. Durch den nun vorliegenden Bescheid ändert sich nichts am gerichtlichen Verfahren. Vielmehr freuen wir uns, dass das Eisenbahn-Bundesamt unseren Antrag als formal zulässig ansieht und fühlen uns damit in unserer Rechtsauffassung der sich daraus ergebenden Klageberechtigung bestätigt. Denn die Argumente, die das Amt für eine Ablehnung unseres Bescheids aufführt, widersprechen der Planfeststellung für Stuttgart 21. Darin ist klar geregelt, dass die Umsetzung der geplanten Abschnitte zeitlich unmittelbar aufeinander folgen muss, nicht nur die Stellung der Anträge für deren Planfeststellung. Wenn dies die Gründe des Eisenbahn-Bundesamtes sind, sehen wir gute Chancen, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unserer Sicht der Dinge folgt.“
Hintergrund:
Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Sie soll ab Ende 2025 mit der Eröffnung des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 für offiziell sieben, realistisch 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden und am Bahnhof Vaihingen enden. Es ist zu befürchten, dass ein Großteil der Bahnkunden aufgrund der entstehenden Umstände auf das Auto umsteigen würde. Die DUH hatte am 20. Juni 2023 Klage eingereicht, da sie die Pläne der Deutschen Bahn nicht in Übereinstimmung mit den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen sieht und eine Abtrennung von Millionen von Menschen vom Bahnnetz und durch die Verkehrsverlagerung zusätzliche Klimabelastung verhindern will.
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