Deutschland haftet für Corona-Impfschäden Weltweit

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Wer haftet für Corona-Impfschäden?

Die Frage nach der Haftung für mögliche Impfschäden im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung ist komplex und kann je nach Land und Rechtssystem unterschiedlich geregelt sein. Im Allgemeinen gibt es jedoch mehrere Akteure, die potenziell für Impfschäden haftbar sein könnten:

  1. Hersteller von Impfstoffen: Die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen können unter bestimmten Bedingungen für Impfschäden haftbar gemacht werden. In einigen Ländern haben Regierungen spezielle Haftungsregelungen oder Haftungsfreistellungen für Impfstoffhersteller eingeführt, um die Entwicklung und Bereitstellung von Impfstoffen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Diese Regelungen können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein.
  2. Gesundheitsdienstleister: Gesundheitsdienstleister wie Ärzte, Krankenschwestern und medizinisches Personal können unter Umständen für Impfschäden haftbar sein, wenn sie fahrlässig oder unsachgemäß handeln, beispielsweise wenn sie einen Impfstoff falsch verabreichen oder unzureichend über Risiken und Nebenwirkungen aufklären.
  3. Regierungen: In einigen Ländern übernehmen die Regierungen die Haftung für Impfschäden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen und haben spezielle Entschädigungsprogramme eingerichtet, um Betroffene zu entschädigen.
  4. Betroffene selbst: In einigen Fällen können Personen, die Impfschäden erlitten haben, Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen, z. B. gegen den Hersteller des Impfstoffs, den Gesundheitsdienstleister oder die Regierung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftung für Impfschäden von vielen Faktoren abhängt, einschließlich des Landes, in dem die Impfung stattfindet, des spezifischen Impfstoffs, der Art des Schadens und der Umstände, unter denen der Schaden aufgetreten ist. Es wird empfohlen, sich an eine rechtliche Fachkraft oder eine entsprechende Stelle zu wenden, um genaue Informationen zur Haftung für Impfschäden in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region zu erhalten.

 

Kann Deutschland für Corona-Impfstoffe die in Deutschland hergestellt und Exportiert wurden haftbar gemacht werden? Haftet Deutschland für alle Impfungen die in Deutschland an Ausländer verimpft wurden?

 

In Deutschland gibt es eine spezielle Regelung für die Haftung von Impfschäden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen, die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt ist. Nach dem IfSG haftet grundsätzlich der Hersteller des Impfstoffs für Impfschäden, die durch die Verwendung des Impfstoffs entstehen, auch wenn der Impfstoff exportiert wurde.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Bundesrepublik Deutschland haftet gemäß § 60 IfSG für Impfschäden, die durch den Einsatz von in Deutschland hergestellten Impfstoffen an ausländischen Staatsangehörigen im Ausland entstehen, sofern der Impfstoff von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt wurde und diese Verfügung im Zusammenhang mit der Erfüllung internationaler Verpflichtungen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erfolgte.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Haftung der Bundesrepublik Deutschland nach dem IfSG auf bestimmte Situationen und Umstände beschränkt ist und nicht automatisch für alle Impfungen von Ausländern in Deutschland oder im Ausland gilt. Die Haftung kann auch von anderen Faktoren wie dem Ort der Impfung, dem verwendeten Impfstoff und den genauen Umständen des Impfschadens abhängen.

Es ist ratsam, sich im Falle eines Impfschadens oder rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen in Deutschland an eine rechtliche Fachkraft oder eine entsprechende Stelle zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zur Haftung und den rechtlichen Bestimmungen zu erhalten.

 

Deutschland haftet für Impfschäden Weltweit

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie hat die Bundesrepublik Deutschland eine Haftungsfreistellung für Impfstoffhersteller übernommen, um die Entwicklung, Produktion und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen zu unterstützen. Im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde eine Sonderregelung eingeführt, die den Herstellern von COVID-19-Impfstoffen eine Haftungsfreistellung gewährt.

Das bedeutet, dass Hersteller von COVID-19-Impfstoffen in Deutschland von der Haftung für Impfschäden befreit sind, die durch die Verwendung ihrer Impfstoffe entstehen, sofern die Impfstoffe im Rahmen der behördlichen Zulassung und Empfehlung verabreicht werden. Diese Haftungsfreistellung gilt sowohl für Impfstoffe, die in Deutschland hergestellt als auch für solche, die aus dem Ausland importiert und in Deutschland verwendet werden.

Stattdessen wurde in Deutschland ein spezieller Entschädigungsfonds, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Fond, eingerichtet, der die Entschädigung von Personen übernimmt, die durch COVID-19-Impfungen einen Schaden erleiden. Dieser Fonds wird durch eine Abgabe auf den Verkaufspreis der Impfstoffe finanziert, die von den Herstellern und Importeuren gezahlt wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Haftungsfreistellung nicht bedingungslos gilt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie beispielsweise die ordnungsgemäße Anwendung des Impfstoffs gemäß den behördlichen Vorgaben. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Herstellern oder Gesundheitsdienstleistern kann die Haftungsfreistellung entfallen und Haftungsansprüche können geltend gemacht werden.

Es ist ratsam, sich bei Fragen oder Bedenken bezüglich der Haftung für COVID-19-Impfschäden in Deutschland an eine rechtliche Fachkraft oder eine entsprechende Stelle zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

.red.Ray.,
Wertheim, 13.04.2023

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