+++ Eilmeldung +++ Gemeinderat Beschluss – Wertheimer Außengastronomie bis 23 Uhr erlaubt

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Gemeinderat Beschluss  vom 22,05.2023 –
Wertheimer Außengastronomie Öffnungszeiten Verlängerung, wurde mit Mehrheit der Stimmen durch die Stadträte beschlossen. Der Oberbürgermeister Torrez setzte sich stark dafür ein und berücksichtigte, bzw. wartete nicht auf die auf die Meinung des neu gegründeten Altstadtrats. Die Möglichkeit gilt für alle Stadtteile und Ortschaften.

Original Vorlage der Stadt Wertheim:

Antrag der BLW-Fraktion über die Festsetzung bzw. Verkürzung der Sperrzeit für die
Außenbewirtschaftungsflächen von Schank- und Speisewirtschaften von 22.00 auf 23.00 Uhr
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2023 hat die BLW-Fraktion beantragt, die Sperrzeit
für die Bewirtschaftung der Außengastronomie in der Altstadt auf 23.00 Uhr zu verkürzen. Es sei
nicht mehr zeitgemäß, bereits um 22.00 Uhr die „Gehsteige hochzuklappen“ und damit die Altstadt
unattraktiv zu machen. Vielmehr würden die Konsumenten gerade in lauen Sommernächten die
Angebote verstärkt nachfragen und sich allgemein eine Verlängerung wünschen.
In Baden-Württemberg regelt § 9 der Gaststättenverordnung (GastVO) eine allgemeine Sperrzeit
für Gaststätten, wonach diese mit wenigen Ausnahmen in der Nacht zum Samstag und zum
Sonntag um 5.00 Uhr und an den übrigen Tagen um 3.00 Uhr beginnt; sie endet jeweils um 6.00
Uhr.
Die Sperrzeiten für die Außengastronomie werden nicht einheitlich seitens des Landesgesetzgebers
vorgeschrieben, vielmehr kann die Kommune die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen
Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse durch Rechtsverordnung oder Auflage in der
Gaststättenerlaubnis allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben. Die standardmäßige
Festsetzung auf 22.00 Uhr orientiert sich an den Grenzwerten der TA Lärm. Ein öffentliches
Bedürfnis für eine abweichende Festsetzung der Sperrzeit besteht, wenn hinreichende Gründe
vorliegen, die solch eine Regelung im Interesse der Allgemeinheit angezeigt erscheinen lassen.
Derzeit werden im Gebiet der Altstadt Wertheim rechts und links der Tauber ca. 30 klassische
Außenbewirtschaftungen betrieben, für die in den jeweiligen Gaststättenerlaubnissen eine
Sperrstunde im Außenbereich von 22.00 Uhr festgesetzt wurde.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, mittels Auflage zur bestehenden Gaststättenerlaubnis der betreffenden
Betriebe die Sperrzeit für die Außengastronomie im Stadtgebiet rechts und links der Tauber auf
23.00 Uhr festzusetzen.

 

Der einzufügende Passus lautet wie folgt:
„Die Nachtruhe muss ab 22.00 Uhr gewährleistet sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss
die Außenbewirtschaftung um 22.00 Uhr beendet werden.
Die Außenbewirtschaftung wird auf 23.00 Uhr beschränkt. Die Aufräumarbeiten sind unmittelbar
nach Ende der Außenbewirtschaftung zügig durchzuführen. Es dürfen sich keine Gäste mehr nach
23.00 Uhr im Außenbewirtschaftungsbereich aufhalten. Tische und Stühle sind wirksam gegen
unbefugte Benutzung oder Wegnahme zu sichern.“
Die Verwaltung legt allergrößten Wert auf die Einhaltung. Es darf nicht sein, dass Gäste quasi mit
der „last Order“ noch Getränke bestellen um sich dann noch länger aufzuhalten bis das Getränk
verzehrt ist und damit die Sperrzeit zu umgehen. Damit wurde bereits in der Vergangenheit das
Gebot bis 22.00 Uhr ausgedehnt und umgangen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der
Gastronomen und der Bediensteten, dass dann ab 23.00 Uhr Ruhe einkehrt und sich auch wirklich
keine Gäste mehr im Außenbereich der Gastwirtschaft aufhalten.
Eine Umfrage innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Ordnungsämter, in der die Stadt Wertheim
Mitglied ist, ergibt keine einheitliche Handlungsweise. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist die
Sperrzeit auf 22.00 Uhr, mehrmals auf 23.00 Uhr und in einem Fall sogar auf 24.00 Uhr festgelegt.
Sicherlich ist es ein schwieriger Spagat. Einerseits gehört die Gastronomie zu einer attraktiven
Innenstadt. Gastronomen können es sich kaum leisten, keine Außensitzgelegenheiten anzubieten,
da das Freiluftangebot bei den Gästen allgemein bevorzugt wird. Andererseits dient die Sperrzeit
dem Schutz der ungestörten Nachtruhe für die Anwohner und dem Arbeitsschutz für die
Beschäftigten.
Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung der Verwaltung ein angemessener Ausgleich zwischen
den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomen, der Nachfrage nach Gastronomieangeboten bei
den Gästen sowie dem Ruhebedürfnis der Anwohner. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit des
Lärms sind neben dem Ausmaß der Lärmbeeinträchtigung auch die soziale Adäquanz und die
allgemeine Akzeptanz heranzuziehen. Und hier ist klar festzustellen, dass sich das Ausgehverhalten
der Konsumenten gewandelt und sich mehr und mehr in die späteren Abendstunden verlagert hat.
Auch durch das seit längerer Zeit bestehende Rauchverbot in Gaststätten erleben wir die
Sammlung von Gruppen außerhalb der Räumlichkeiten, um die damit verbundene Möglichkeit zu
nutzen, sich im Außenbereich aufzuhalten, ohne dass noch eine Außenbewirtschaftung stattfindet.
Dies sorgt unabhängig von der Außenbewirtschaftung auch für Reibungsverluste.
Gastronomen müssen nach wie vor die Richtwerte für den Lärmschutz insbesondere ab 22.00 Uhr
beachten. Falls einzelne Gastronomen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, wird die Stadt
Wertheim die per Auflage erlaubte Verlängerung der Sperrzeit zurücknehmen.
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Sperrzeit für die
Außenbewirtschaftung unter zwingender Einhaltung der Auflagen der Verwaltung für die
Gastronomiebetriebe auf 23.00 Uhr festzulegen.

 

 

 

.red.Ray.,
Wertheim, 22.05.2023

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