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Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50

Sinkt in einem Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 50 gelten weitere Lockerungen:

  • Es dürfen sich wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche ist ein Kunde pro 10 m² erlaubt. Über 800 m² ist ein Kunde pro 20 m² erlaubt. Für eine Verkaufsfläche von 600 m² ergäbe dies maximal 60 Kunden. Bei 1.200 m² wären es 100 Kunden: 80 Kunden für die ersten 800 m² und 20 Kunden für die weiteren 400 m². Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
  • Bibliotheken und Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne weitere Auflagen öffnen.

Steigt in einem Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50, werden diese Lockerungen zurückgenommen.

 

Quelle: Baden Württemberg Regierung

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