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Nach § 36 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes ist ein Beschlussentwurf durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmt.
Die stellvertretende Landesabstimmungsleiterin, Ulrike Rockmann: „Ich stelle fest, dass die für den Volksentscheid geltenden Vorschriften beachtet sind und dass der Volksent¬scheid wirksam zustande gekommen ist.“
Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis gibt es größere Änderungen bei den Zahlen der Teilnehmenden und der ungültigen Stimmen. Dies ist eine Folge der Umstellung der Berechnungsgrundlage. Bei dem vorläufigen Ergebnis in der Wahlnacht war als Zahl der Teilnehmenden die Summe der Stimmabgabevermerke und der gültigen Wahlscheine veröffentlicht worden. Die ungültigen Stimmen bildeten die Differenz zwischen Teilnehmenden und den gültigen Stimmen.
Bei dem jetzt festgestellten Ergebnis werden die tatsächliche gezählten ungültigen Stimmzettel ausgewiesen. Als Teilnehmende werden die vorliegenden gültigen und ungültigen Stimmen gezählt.
Das endgültige Ergebnis des Volksentscheids ist auch im Internetangebot der Landesabstimmungsleiterin veröffentlicht, unter: www.berlin.de/wahlen.
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Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de