Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2024 – OVG 4 S 53/23

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Bridge River Church Architecture  - fietzfotos / Pixabay
fietzfotos / Pixabay

Das Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Dienstag, 5. März 2024 zur Kenntnis: Zwingende dienstliche Gründe für die Freistellung waren nach der Veröffentlichung der im Januar 2023 anonym an den „Tagesspiegel“ übersandten Dokumente nicht mehr anzunehmen. Nach Ansicht des Senats sei seit Verbreitung interner Dokumente durch den Tagesspiegel im Internet weder eine Verdunkelungsgefahr noch andere erhebliche Gefahren für den künftigen Dienstbetrieb zu besorgen. Herr Bezirksstadtrat Kevin Hönicke hat am Mittwoch, 6. März 2024 seine Dienstgeschäfte wiederaufgenommen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in diesem Eilverfahren keine Entscheidung über den Vorwurf des Geheimnisverrats an sich getroffen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Disziplinarverfahren wird weiter geführt. Außerdem laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und weitere Strafverfahren fort.

Bezirksbürgermeister Martin Schaefer: „Im Interesse des Bezirks sowie mit Blick auf die anstehenden mannigfaltigen Aufgaben im Bezirk wird das Bezirksamt Lichtenberg zum Schutz der Mitarbeitenden und für die Anliegen der Bevölkerung arbeiten. Zur Verabredung der Grundlagen der weiteren Zusammenarbeit des Bezirksamtes fand heute im Rathaus eine Sondersitzung des Bezirksamtes statt.“

Die Mitteilung zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist hier nachzulesen: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1424545.php

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

S RAY PreSale Store