Güstrow / Stuttgart, 31. August 2023 – Im April 2020 erstattete PETA Strafanzeige gegen den Schäfer Wolfgang Grieger jun. Mehrere Zeugen hatten die Tierschutzorganisation binnen weniger Wochen auf schwerwiegende Missstände hingewiesen. Unter seiner Aufsicht starben Hunderte Schafe. Frisch geborene Lämmer und schwache Schafe wurden nicht ausreichend vor Kohlraben geschützt, welche diese scharenweise attackierten. Die Tiere, die Hunger, Durst und Verwahrlosung überlebt hatten, waren stark geschwächt. Wegen Tierquälerei fand gestern beim Amtsgericht Güstrow die Hauptverhandlung gegen den Beschuldigen CDU-Lokalpolitiker statt. Das Gericht verurteilte den Mann rechtskräftig zu zwei Einzelstrafen in Höhe von jeweils sechs und sieben Monaten. Zudem erging ein Berufsverbot in Höhe von drei Jahren. Aufgrund eines weiteren anhängigen Verfahrens steht die Gesamtstrafenbildung noch aus. PETA dankt der beteiligten Justiz für die deutliche Positionierung gegen Tierleid. Die Organisation fordert das nun zu entscheidende Gericht auf, eine harte Gesamtstrafe auszusprechen.
„Uns fehlen die Worte für das unfassbare Leiden, das die vielen Lämmer und Schafe ertragen mussten“, so Luise Klick, Justiziarin bei PETA. „Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und dem Berufsverbot von drei Jahren setzt das Amtsgericht Güstrow das wichtige Signal, dass Tiere keine Lebewesen zweiter Klasse sind und Tierquälereien auch Freiheitsstrafen zur Folge haben können.“
Seit Offenlegung der katastrophalen Zustände auf den Weiden ergingen zwei Strafbefehle zulasten des Schäfers. Da dieser Einspruch einlegte, fand bei dem Amtsgericht Güstrow die Hauptverhandlung statt. Während des Prozesses nahm Grieger die Einsprüche gegen die Strafbefehle zurück.
Rechtliche Betrachtung
PETA weist darauf hin, dass sich Grieger als studierter Landwirt, Schafzüchter und seinerzeit Vorstandsmitglied des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbands Mecklenburg-Vorpommern seiner Haltungspflichten bewusst sein dürfte. Bei den Kontrollen der Schafsherden in Jürgenshagen war er zum Teil selbst zugegen. Grieger kam anscheinend diversen tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Haltungsbedingungen nicht nach und verursachte dadurch den Tod der Schafe – da er keine offensichtlichen Maßnahmen ergriff, um leidenden Tieren zu helfen, nahm er ihren Tod durch Unterlassen zumindest billigend in Kauf. PETAs Strafanzeige beruht auf dem Verdacht der strafbaren Tiertötung und der quälerischen Tiermisshandlung gemäß Paragraf 17 Nr. 1 und Nr. 2 b) des Tierschutzgesetzes.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
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PETA.de/Leichenberge-Schafe-Mecklenburg-Vorpommern
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