Die Bauministerkonferenz bedauert es, dass angesichts der ambitionierten Ziele von Bund und Ländern sowohl zum Neubau als auch zum Klimaschutz durch den abrupten Stopp der Bundesförderprogramme für effiziente Gebäude (BEG) ein Vertrauensverlust und große Unsicherheiten der Investoren aber auch der bauenden und planenden Berufe entstanden sind. Zugleich begrüßt die Bauministerkonferenz, dass die BEG-Förderung im Bereich des Sanierens zu den alten Konditionen am 22. Februar 2022 wiederaufgenommen wurde.
Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die entstandene Finanzierungslücke beim Wohnungsneubau umgehend und vollständig zeitnah zu schließen, um dadurch alle bis 2024 geplanten Wohnungsbauvorhaben durch eine attraktive und verlässliche Förderung des klimagerechten und energieeffizienten Wohnungsneubaus realisieren zu können. Die Bauministerkonferenz bekräftigt ihre Beschlussfassung aus November 2021. Eine alleinige Schwerpunktsetzung der Förderung auf die Bestandssanierung würde die Erreichung der Wohnungsneubauziele der Bundesregierung und der Länder erheblich gefährden.
Bauministerkonferenz plädiert für Vertrauensschutz
Die Bauministerkonferenz begrüßt es, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, nach den bisherigen Programmkriterien genehmigt werden sollen. Für bis einschließlich 23. Januar 2022 gestellte Anträge gibt es somit wieder Planungssicherheit. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass alle förderfähigen BEG-Anträge an die KfW, die bis zum 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen sind, wie angekündigt auch tatsächlich bewilligt werden. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass für die Anträge nach dem EH-55-Standard, die bereits konkret vorbereitet waren und bis zur ursprünglich kommunizierten Frist am 31. Januar 2022 noch eingereicht werden sollten, aus Gründen der Planungssicherheit Vertrauensschutz geltend gemacht werden kann.
Die Bauministerkonferenz plädiert dafür, bei der Neufassung der Förderstandards sich an den Treibhausgasen (THG) zu orientieren und bei der Umsetzung der Klimaziele eine maximale Technologieoffenheit zu gewährleisten. Um Vorschläge hierfür sowie für eine Neuformulierung des Gebäudeenergiegesetzes zu erarbeiten, die ebenfalls die THG-Emissionen als zentrale Richtgröße nutzt und möglichst große Technologieoffenheit eröffnet, hat die Bauministerkonferenz eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Ergebnisse sollen bis April vorliegen.
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