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Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann äußerte sich in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Verfahrenskomplex „NSU 2.0“:
Schwierige Ermittlungen
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main hat mir berichtet, dass die Ermittlungen sich schwierig gestalten, weil die Täter sich im digitalen Raum versteckt halten können. Zudem sei die Rechtshilfe schwerfällig. Weil sich im Verfahren Verdachtsmomente für eine Tatbegehung über das Ausland ergaben, hat die Staatsanwaltschaft Rechtshilfeersuchen bereits vor längerer Zeit unter anderem an die russische Föderation gerichtet. Auf Bitten der Generalstaatsanwaltschaft habe ich vor einigen Tagen unter anderem die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht und den Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas gebeten, sich gegenüber der Russischen Föderation für eine Beschleunigung des Rechtshilfeersuchens einzusetzen. Zudem hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main berichtet, dass sich durch den Eingang neuer Drohschreiben immer wieder neue Ermittlungsansätze ergäben, denen priorisiert nachgegangen werden müsse.“
Hervorragende Arbeit
Abschließend stellte Hessens Justizministerin klar: „Ich stehe hinter den ermittelnden Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Dort und bei den anderen Justizbehörden in Hessen wird hervorragende Arbeit geleistet. Als Ministerin der Justiz greife ich nicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ein und erteile keine einzelfallbezogenen Weisungen. Zu den Ermittlungen habe ich mir aber an mehreren Tagen jeweils über mehrere Stunden mündlich berichten lassen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Ermittlungsverfahren mit Priorität und Nachdruck betrieben wird. Gleichwohl unterstütze ich die Staatsanwaltschaft bei den Bemühungen, das Verfahren an den Generalbundesanwalt abzugeben.“
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