Pressemitteilung Nr. 338 vom 23.12.2024
Erneut wurde in dieser Woche ein Angeklagter nach Widerstand gegen Ordnungsamtsmitarbeiter*innen verurteilt. Der Verurteilte war bereits wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft. Er wurde vom Verwaltungsgericht zu 40 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich im Februar in Kreuzberg. Drei Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes wurden zur Umsetzung („Abschleppen“) eines Fahrzeugs in die Eylauer Straße gerufen. Während sie auf das Umsetzfahrzeug warteten, kam ihnen eine Frau auf einem E-Scooter entgegen, die ordnungswidrig den Gehweg befuhr. Die Kolleg*innen hielten die Betroffene an und baten sie abzusteigen. Nach Tatvorwurf und Belehrung wurde die Betroffene gebeten, ihre Ausweispapiere auszuhändigen. Ihr Lebensgefährte mischte sich in die Maßnahme ein, schrie die Ordnungsamtsmitarbeiter*innen an und versuchte, diese körperlich zu bedrohen. Zwei Mitarbeiter hielten den Störer fest, der jedoch Widerstand leistete und sich heftig wehrte.
Die Kollegin alarmierte die Polizei.
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