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Düsseldorf (ots) – Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus
Düsseldorf teilt mit: „Das OLG Oldenburg erklärt in einem
Hinweisbeschluss kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin, dass die
Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt
sein dürfte“ so Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungspartner
der Sozietät.
„Soweit ersichtlich hat sich damit erstmals ein Oberlandesgericht
derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen
Volkswagen angeht“ ordnet sein Partner Rechtsanwalt Tobias Ulbrich
den Hinweis ein.
„Auch andere Oberlandesgerichte haben derartigen Klagen aus Delikt
gegen Volkswagen bereits Erfolgsaussichten beschert“ so Rogert
weiter. „In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um
einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung
des Abgasskandals seinesgleichen sucht“ freut sich der Anwalt für die
Geschädigten.
Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft
Königsallee 2b (Regus)
40212 Düsseldorf
Tel.: (0049) (0)211/310638-0
Fax: (0049) (0)211/25 03 132
Ulbrich@ru-law.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de
Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell
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Original Quelle Presseportal.de
Bilder „Wir sind Wertheim“ , am Marktplatz ,11.September.2011