Ein inzwischen 43 Jahre alter ehemaliger Rechtsanwalt soll Mandantengelder für sich behalten haben. Wegen Untreue hat die Staatsanwaltschaft Berlin ihn daher nun zum Amtsgericht Tiergarten angeklagt.
Der Jurist mit damaligem Kanzleisitz in Lichterfelde soll im Juni und Juli 2021 für einen Mandanten erfolgreich Schulden von 17.103,30 eingetrieben haben. Den Betrag ließ er von den Schuldnern auf sein Geschäftskonto überweisen. An seinen Mandanten soll er das Geld dann – möglicherweise, weil auch sein Geschäftskonto erheblich im Minus war – nicht weitergeleitet haben. Als sich die Mutter seines Mandanten auch noch einmal im Mai 2022 nach dem Ver-bleib des Geldes erkundigte, soll der Angeschuldigte behauptet haben, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein, weshalb auf seinem Konto eine erhebliche Summe Geld fehle. Tatsächlich soll er aber nach den Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt über die Mittel verfügt haben, den seinem Mandanten zustehenden Betrag aus anderen Geldbeständen zu bezahlen.
§ 266 Strafgesetzbuch: Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
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