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Feldberger Seenlandschaft / Stuttgart, 30. Dezember 2022 – Tätersuche: Einem Medienbericht zufolge ist ein Kater in der Feldberger Seenlandschaft, im Ortsteil Wendorf, in eine verbotene Schlagfalle geraten. Sein Bein wurde dabei so schwer verletzt, dass es wahrscheinlich amputiert werden muss. Wie Landkreis-Sprecherin Tilla Steinbach ankündigte, wird der Fall nun aufgrund eines Straftatverdachtes an die Staatsanwaltschaft übergeben.
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Deutschland
Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die den Tierquäler überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Dem Fallenaufstellenden muss bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Wildtiere leiden in Schlagfallen häufig entsetzliche Qualen. Da diese Folterinstrumente in einigen Bundesländern noch erlaubt sind, fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verbot in Deutschland.“
Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 im Bundestag zur Abstimmung vorlag, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. In der Ampel-Koalition blockiert nun die FDP die längst überfällige Bundesjagdgesetz-Novellierung. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in den meisten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden. Da auch legale Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Das Motto der Organisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tellereisen
PETA.de/Themen/Fallenjagd
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Themen/Gründe-gegen-Fuchsjagd
Pressekontakt:
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]
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