Finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit: Baden-Württemberg.de

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Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Es gibt finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit.

„Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Der am 18. Juli 2022 für Baden-Württemberg erhaltene Freiheitsstatus soll ab September langfristig durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung der freiwilligen Schutzimpfungen weiter abgesichert werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk am 1. September 2022.

Basierend auf den zurückliegenden Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2018 und 2019 in Baden-Württemberg ist davon auszugehen, dass in Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz auch aktuell das höchste Eintragsrisiko besteht. „Durch rückläufige Impfzahlen steigt zunehmend das Risiko, eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg. Um einen erneuten Ausbruch der Blauzungenkrankheit bestmöglich zu verhindern, sollte in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten durch eine höhere Bezuschussung zu den Kosten der freiwilligen Impfungen eine möglichst hohe Impfquote erreicht werden. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen daher auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betonte Minister Hauk.

Drei Impfzonen im Land

In Baden-Württemberg wurden hierzu drei Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingerichtet:

  • Impfzone 1: Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg entlang der Grenze zu Frankreich und der Schweiz
  • Impfzone 2: restliche Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg mit Ausnahme des Neckar-Odenwald-Kreis
  • Impfzone 3: Neckar-Odenwald-Kreis und die gesamten Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen

Die Unterstützung in der Impfzone 3 beträgt beim Rind unverändert 1,00 Euro je Impfung, in der Impfzone 2 verdoppelt sie sich auf 2,00 Euro je Impfung und in der Impfzone 1 steigt sie auf 3,50 Euro je Impfung. Bei Schaf und Ziege bleiben die Unterstützungssätze in der Impfzone 3 gleichfalls unverändert, in den Impfzonen 2 und 3 erhöhen sie sich entsprechend.

„Mit der erweiterten Unterstützung in den Impfzonen 1 und 2 wollen wir den Freiheitsstatus langfristig sicherstellen. Daher bitten wir die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus (BTV) 4 und 8 zu impfen. Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die wiederkäuerhaltenden Betriebe im gesamten Land“, so Minister Peter Hauk.

BTV-Zuschuss je Impfung nach Impfzonen

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus-und Wildwiederkäuern. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen aber auch Kameliden und das Rotwild.

Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Wegen dieser Übertragung ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.

Das Virus BTV 8 zirkuliert weiterhin in den Wiederkäuer-Populationen in angrenzenden Regionen und auch das Virus BTV 4 wird nach wie vor in Europa nachgewiesen. Erfreulicherweise musste in Baden-Württemberg aufgrund der derzeit hohen Impfdichte seit Ende Mai 2019 kein neuer Seuchenausbruch mehr verzeichnet werden. Daher wird dringend zur Impfung gegen beide Serotypen geraten.

Für den Fall eines Ausbruchs werden Restriktionszonen mit einem Mindestradius von 150 Kilometer eingerichtet. Empfängliche Tiere können aus einer Restriktionszone nur dann verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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