Mit dem Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen verstärkt das Land seinen Einsatz für die Nachhaltigkeit. So müssen sich Anlagen am 1,5-Grad-Ziel orientieren.
Das Land richtet seine Finanzanlagen konsequent auf Nachhaltigkeit aus. Dafür hat der Landtag das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen (PDF) beschlossen. Das betrifft ein Volumen von 17 Milliarden Euro.
Nachhaltigkeit wird als Grundprinzip der Anlageentscheidung für Finanzanlagen etabliert. Aus dem magischen Dreieck der Anlagengrundsätze (Sicherheit, Rentabilität und Liquidität) wird künftig ein magisches Viereck. Anlagen des Landes dürfen nicht im Widerspruch zu den Nachhaltigkeits-Zielen stehen. Für Unternehmen soll so ein Anreiz gesetzt werden, verstärkt in Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu investieren.
Wesentliche Regeln
- Anlagen müssen sich am 1,5-Grad-Ziel orientieren.
- Unternehmen werden von Anlagen ausgeschlossen, wenn sie unter anderem:
- eines oder mehrere Nachhaltigkeitsziele behindern oder beeinträchtigen
- für eines oder mehrere der sechs Umweltziele der Taxonomie der Europäischen Union (EU) behindern oder beeinträchtigen
- in Kohle investieren
- bestimmte Waffensysteme oder Schlüsselkomponenten für Waffensysteme herstellen (zum Beispiel biologische Waffen, chemische Waffen, Antipersonenminen, Streumunition, Kernwaffe)
- Atomenergie produzieren (aufgrund der negativen Nachhaltigkeitsbilanz der Endlagerung und der Risiken im Betrieb)
- gentechnische veränderte Saatgut oder Organismen produzieren (grüne Gentechnik)
- am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind
- Anlagen sollen bevorzugt in Unternehmen getätigt werden, die einen besonders hohen Umsatzanteil mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten nach der EU-Taxonomie erzielen.
Ministerium für Finanzen: Rede von Dr. Danyal Bayaz über das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen
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