Auch in diesem Jahr bietet FIONA wieder hilfreiche Auswertungen an.
Neu ist die Auswertung 2, diese dient als „Vorabinformation“, ob bei Beantragung der Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent) die Fördervorrausetzungen hinsichtlich Anzahl und Mindest- und Höchstanteil je Hauptfruchtart, Leguminosenanteil und Höchstanteil von Getreide eingehalten werden. Das Ergebnis ist nicht rechtsbindend, da auch ggf. fehlerhaft beantragte Flächen berücksichtigt werden.
Die Auswertung 8 dient ebenso als „Vorabinformation“, ob mit den angegebenen Flächen GLÖZ-8 (mindestens vier Prozent der Ackerfläche als nicht produktive Flächen und K-LE) im Rahmen der Konditionalität eingehalten wird. Angerechnet werden können die K-LE (der Konditionalität unterliegende Landschaftselemente) und nicht produktive Flächen (Brachen). Das Ergebnis ist nicht rechtsbindend, da auch gegebenenfalls fehlerhaft beantragte Flächen berücksichtigt werden.
Als nicht produktive Flächen können im Rahmen einer Ausnahmeregelung für das Antragsjahr 2023 auch Getreideflächen (außer Mais), Leguminosen (außer Soja) und Sonnenblumen angerechnet werden. Nähere Informationen – auch über die Ausnahmeregelungen – sind in der Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität 2023 zu finden. Die neuen Auswertungen werden auf Grund der umfangreichen Neuprogrammierungen von FIONA erst nach dem FIONA-Produktionsstart schrittweise zur Verfügung gestellt.
Für den Fall, dass Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie zum Beispiel den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für Öko-Regelung (ÖR 2) sowie für die Regelung der erweiterten Konditionalität (GLÖZ 8) im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes Voraussetzung für die Prämiengewährung.
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