Berlin (ots)
- Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München: Ausnahmeverordnung für Fischotter-Abschuss in Ostbayern rechtswidrig und damit Pauschalerlaubnis endgültig ausgesetzt
- Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz hatten im September 2023 Klage eingereicht und mit Eilantrag Aussetzung der Abschuss-Verordnung erwirkt
- DUH und BN fordern wirksame Maßnahmen für nachhaltige Teichwirtschaft, zum Beispiel Ablenkteiche und Zäune
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz Bayern (BN) haben vor Gericht einen wichtigen Erfolg für den streng geschützten Fischotter errungen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte. Die Umweltverbände hatten gemeinsam geklagt, weil die Regelung gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht verstoße und zudem die Einhaltung des Abschuss-Kontingents nicht sichergestellt sei. Bereits am 30. November 2023 hatte der VGH einem Eilantrag der Umweltverbände zur sofortigen Aussetzung der Abschusserlaubnis stattgegeben. Mit dem heutigen Urteil ist die Pauschalerlaubnis für den Fischotter-Abschuss endgültig gestoppt.
DUH und BN fordern nun endlich wirksame Maßnahmen, um Teichwirtschaft und biologische Vielfalt zusammenzubringen. Dazu zählen bessere Fördermöglichkeiten für eine extensivierte Bewirtschaftung oder präventive Schutzmaßnahmen wie Ablenkteiche und Zäune.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das heutige Urteil bestätigt erneut den strengen Schutzstatus des Fischotters. Wir haben erfolgreich verhindert, dass bis zu 32 Fischotter getötet werden. Dass unsere Klage überhaupt notwendig war, ist ein Skandal. Denn es ist nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten. Statt sich weiter für den Abschuss streng geschützter Arten einzusetzen, sollte die bayerische Regierung ihre Teichkulturlandschaft grundlegend reformieren – hin zu einer naturnahen Bewirtschaftung artenreicher Teichgebiete.“
Peter Rottner, Landesgeschäftsführer BN: „Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen und nehmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu. Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter und seinen Abschuss zu versteifen, wäre die Staatsregierung besser beraten, die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen und endlich die bereits 2019 am Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte, deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten.“
Rechtsanwältinnen Lisa Marie Hörtzsch und Franziska Heß der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB: „Der VGH hat in der Hauptsache bestätigt, dass die Ausnahmeverordnung gegen die artenschutzrechtlichen Anforderungen verstößt und insbesondere die Festlegung der Höchstzahl rechtswidrig erfolgt ist. Das Urteil stellt klar, dass die unmittelbare Zulassung einer Vielzahl an Tötungen nur dann möglich ist, wenn die strengen Voraussetzungen des Artenschutzrechts nicht unterlaufen werden.“
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
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Christin Hildebrandt, Fachreferentin für Gewässerschutz DUH
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Felix Hälbich, Pressesprecher BN
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