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Ja, überall, wo es eine Testpflicht gibt, dürfen die Anbieter oder Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen auch überwachte Selbsttests anbieten, wodurch der Testnachweis vor Ort erbracht werden kann. Das ist also beispielsweise möglich in der Gastronomie, bei (Sport-)Vereinen und bei (privaten) Bildungsanbietern. Der Nachweis gilt dann allerdings nur für den Zutritt zu dieser Veranstaltung, zu deren Zutritt er durchgeführt wurde. Beispiel: Mit dem negativen Testergebnis des Hallenbadbesuchs am Nachmittag kann man also nicht am Abend ein Restaurant betreten.
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Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de