Gelsenkirchen: Unbekannte quälen verletzte Taube, Polizei ermittelt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Gelsenkirchen / Stuttgart, 15. Juni 2023 – Hinweise gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge quälten zwei unbekannte Personen am vergangenen Sonntag in Gelsenkirchen eine bereits verletzte Taube. Zwei jugendliche Zeugen beobachteten, wie die Täter der Taube gegen 17:40 Uhr unter der Brücke am Rhein-Herne-Kanal in Schalke-Nord die Flügel auseinanderzogen und am Kopf des Vogels zerrten. Schließlich warfen sie die Taube gegen eine Wand und entfernten sich von dem Tatort, als die Zeugen die Polizei alarmierten. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten ältere und oberflächliche frische Verletzungen der Taube fest. Sie wurde zunächst einem Taubenzüchter übergeben, der anhand der Ringnummer des Vogels als Halter ermittelt wurde. Die flüchtigen Tierquäler werden als circa 17 Jahre alt, mit dunklen Haaren und schlanker Statur beschrieben. Zeugenhinweise nimmt das Kriminalkommissariat 21 unter 0209-365-8112 und die Kriminalwache unter 0209-365-8240 entgegen.

PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wer aus reiner Niedertracht eine verletzte Taube quält, statt ihr zu helfen, muss gefunden werden, bevor weitere Tiere oder Menschen verletzt werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach den Flüchtigen unterstützen und Menschen für Übergriffe auf Tiere sensibilisieren. Funde von weiteren toten Vögeln sollten unbedingt bei der Polizei angezeigt werden. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück.“

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
Tierquälerei.de
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Brieftaubensport
PETA.de/Themen/Stadttauben

Pressekontakt:
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]

Quelle : PETA.de

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