Gemeinsam gegen Hasskriminalität: Berliner Fechterbund und Staatsanwaltschaft vereinbaren enge Kooperation

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Um auf vorurteilsmotivierte oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können, haben die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Fechterbund e. V. (BFB) am 8. Januar 2025 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Unterzeichnet wurde diese seitens der Staatsanwaltschaft Berlin vom Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach und der Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität, Oberstaatsanwältin Ines Karl. Für den BFB unterzeichneten dessen Präsident Thomas Pönisch und Vizepräsident Torben Lehberg.

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass der BFB künftig solche Vorkommnisse zunächst intern prüft. Für Fälle, die als bedeutend und erheblich eingeschätzt werden, sollen erforderliche Informationen möglichst zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet werden. Dadurch sollen nicht nur rechtsfreie Räume vermieden, sondern auch ein Beweismittelverlust verhindert und sichergestellt werden, um Geschädigten die erforderliche Unterstützung bei der Strafverfolgung zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den BFB außerdem bei dessen Arbeit im Zusammenhang mit Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Antisemitismus und jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – unterstützen und beratend begleiten.

Nachdem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bereits im Mai 2024 mit dem Berliner Fußball-Verband geschlossen worden war, kontaktierte die Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Sportverbände, ob ebenfalls Interesse an einer solchen Kooperation bestünde. Die entsprechenden Vereinbarungen dazu sind in Vorbereitung.

Für den 4. April 2025 bereitet die Staatsanwaltschaft Berlin derzeit einen Fachtag unter dem Titel „Justiz und Sport gemeinsam gegen Hasskriminalität“ vor. Bei diesem sollen – unabhängig von dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung – ein Austausch mit möglichst vielen der Berliner Sportverbände erfolgen.

Zur Erläuterung:
Straftaten der Hasskriminalität sind solche, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements richtet oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt Fälle ein, bei denen sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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