Um auf vorurteilsmotivierte oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können, haben die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Schwimm-Verband e. V. (BSV) am 15. Januar 2025 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Unterzeichnet wurde diese seitens der Staatsanwaltschaft Berlin vom Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach und der Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität, Oberstaatsanwältin Ines Karl. Für den BSV unterzeichneten deren Präsident Herr Axel Bender und Vizepräsident Herr Dr. Bernhard Klose.
Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass derartige Vorfälle, von denen der BSV Kenntnis erlangt, künftig schneller und nahezu ausnahmslos der Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnis gegeben werden. Der BSV wird solche Vorkommnisse künftig zunächst intern prüfen und dann Fälle, die als bedeutend und erheblich eingeschätzt werden, unmittelbar an die Staatsanwaltschaft Berlin weiterleiten.
Durch die zeitnahe und möglichst umfassende Übermittlung der für die Strafverfolgung erforderlichen Informationen sollen nicht nur rechtsfreie Räume vermieden werden. Die schnelle Einbindung soll auch einen Beweismittelverlust verhindern und sicherstellen, dass die Geschädigten die erforderliche Unterstützung bei der Strafverfolgung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den BSV außerdem bei dessen Arbeit im Zusammenhang mit Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Antisemitismus und jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – unterstützen und beratend begleiten.
Nachdem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bereits im Mai 2024 mit dem Berliner Fußball-Verband geschlossen worden war, kontaktierte die Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Sportverbände, ob ebenfalls Interesse an einer solchen Kooperation bestünde. Die entsprechenden Vereinbarungen dazu sind in Vorbereitung.
Für den 4. April 2025 bereitet die Staatsanwaltschaft Berlin derzeit einen Fachtag unter dem Titel „Justiz und Sport gemeinsam gegen Hasskriminalität“ vor. Bei diesem sollen – unabhängig von dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung – ein Austausch mit möglichst vielen der Berliner Sportverbände erfolgen.
Zur Erläuterung:
Straftaten der Hasskriminalität sind solche, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements richtet oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt Fälle ein, bei denen sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet.
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