26.01.2016 – 4/2016
Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML)
Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Januar 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen
den 56-jährigen türkischen Staatsangehörigen Müslüm E.,
sowie
den 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen Deniz P.,
die 45-jährige türkische Staatsangehörige Dilay Banu B.,
den 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen Erhan A.,
den 67-jährigen deutschen Staatsangehörigen Haydar B.,
den 56-jährigen türkischen Staatsangehörigen Musa D.,
den 50-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sami S.,
den 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen Seyit Ali U. und
den 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sinan A..
erhoben. Die neun Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder – der Angeschuldigte Müslüm E. als Rädelsführer – an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) hat sich zum Ziel gesetzt, die derzeitige Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Die Gruppierung hat in der Türkei zahlreiche Schusswaffen-, Sprengstoff- und Brandanschläge begangen, durch die zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden. Seit 2007 hat sie dabei zunehmend auch Anschläge gemeinsam mit kämpfenden Einheiten der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) verübt. Zur Förderung ihres bewaffneten Kampfes unterhält die TKP/ML ein im Irak gelegenes militärisches Ausbildungslager. In (West)Europa verfügt sie über eine Auslandsorganisation, die sie vor allem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten und zur Beschaffung ihrer Logistik für die Anschläge in der Türkei nutzt.
Der Angeschuldigte Müslüm E. gehörte seit August 2002 der Führungsspitze der TKP/ML an und bestimmte maßgeblich die Ziele und Aktivitäten der Vereinigung mit. Seit Ende 2004 führte er zudem die Auslandsorganisation der TKP/ML. Unter seiner Leitung und Verantwortung erwirtschaftete die Auslandsorganisation jährlich Finanzmittel von annähernd einer halben Million Euro und leistete damit einen unerlässlichen Beitrag zur Finanzierung der Vereinigung. Die Angeschuldigten Deniz P., Dilay Banu B., Erhan A., Musa D., Sami S., Seyit Ali U. und Sinan A. gehörten seit Mitte 2012, der Angeschuldigte Haydar B. seit Frühjahr 2005, dem Führungsgremium der Auslandsorganisation an. Als hochrangige Führungskader befassten sie sich vor allem mit der Beschaffung der Finanzmittel sowie mit der Organisation von Propaganda- und Schulungsveranstaltungen. Des Weiteren kümmerten sich die Angeschuldigten um die Rekrutierung neuer Mitglieder, insbesondere auch zur Ausbildung im militärischen Trainingslager der TKP/ML und damit für deren bewaffneten Kampf.
Die Angeschuldigten wurden am 15. April 2015, 12. August 2015 und 13. November 2015 festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 13 vom 16. April 2015, Nr. 32 vom 13. August 2015 und Nr. 48 vom 13. November 2015) und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.