Organisation kritisierte Influencerin mit Bezug auf illegalen Welpenhandel
Stuttgart, 17. Februar 2022 – Nachdem Gina Lisa Lohfink im Juli 2021 einen Pomeranian von einer umstrittenen Münchner Händlerin gekauft hat, kritisierte PETA scharf, dass die Influencerin damit ein falsches Statement setzt und mit dem Kauf des Zwergspitzes auch den meist illegal stattfindenden Welpenhandel vorantreibt. Daraufhin zog Lohfink vor Gericht, um eine einstweilige Verfügung gegen die Tierrechtsorganisation sowie die Löschung der Veröffentlichung zu erwirken. Nachdem sie zwei Mal vor dem Stuttgarter Landgericht scheiterte, wurde ihre Klage nun ein weiteres Mal von dem Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen. Die Kosten für das Verfahren trägt Lohfink. Jana Hoger, PETAs Fachreferentin für tierische Mitbewohner, kommentiert:
„Gina Lisa ist offenbar beratungsresistent, denn selbst nach zweimaligem Scheitern vor Gericht ließ sie nicht locker. Auch wenn es uns freut, dass uns das Landgericht sowie jetzt auch das Oberlandesgericht Recht gegeben haben, bedauern wir, dass die Influencerin so uneinsichtig ist. Statt ihre Energie in ein solches von vorneherein aussichtsloses Verfahren zu investieren, hätte sie sich in unserer ‚Adopt, don’t shop‘-Kampagne gegen das grausame Geschäft mit der ‚Ware Tier‘ einsetzen können. Das hatte PETA ihr auch ausdrücklich angeboten.
Der illegale Handel mit Pomeranian – insbesondere auf Internetplattformen – boomt. Viele der Zwergspitze stammen aus tierschutzwidrigen osteuropäischen Zuchtstätten, werden ihren Müttern dort viel zu früh entrissen und dann ohne ausreichenden Impfschutz und Registrierung nach Deutschland gebracht. Oft leiden sie wegen zuchtbedingter optischer Merkmale ein Leben lang. Allein in den letzten sechs Monaten wurden mehr als 222.280 Hunde auf Internetplattformen angeboten, großteils aus dem illegalen Handel. Influencer und Influencerinnen müssen ein Zeichen gegen diese skrupellose Branche setzen. Die Verantwortlichen machen ein Multimilliarden-Geschäft, während die Tierheime mit Vierbeinern überfüllt sind, die dringend ein Zuhause suchen.“
Den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart senden wir auf Anfrage gerne zu (Az.: 4 W 73/21).
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
Jana Hoger / © PETA Deutschland e.V.
Das Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Onlinehandel-Hunde-2021
PETA.de/Themen/Welpenhandel-Internet
PETA.de/Themen/illegaler-Welpenhandel
PETA.de/Neuigkeiten/Hundewelpen-gerettet
Pressekontakt:
Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]