Haftbefehl wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes an der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker erwirkt

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28.10.2015 – 45/2015

Haftbefehl wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes an der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 21. Oktober 2015 einen Haftbefehl gegen

den 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen Frank S.

wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erwirkt (§§ 211 Abs. 1 und Abs. 2, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB). Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 17. Oktober 2015 versucht zu haben, die damalige Kandidatin zur Wahl des Oberbürgermeisters in Köln, Henriette Reker, aus fremdenfeindlichen Motiven zu töten, und dabei vier weitere Menschen zu verletzen. Nach den bislang geführten Ermittlungen hat der Beschuldigte Henriette Reker wegen ihres Engagements bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Köln gezielt als Tatopfer ausgewählt. Mit seiner Tat wollte er den bisherigen Erkenntnissen zufolge ein Zeichen setzen gegen die aus seiner Sicht immer weiter steigende Anzahl von Ausländern in Deutschland und die dieser Entwicklung zugrunde liegenden politischen Entscheidungen. Die Tat ist damit der vorläufige Höhepunkt in einer ganzen Reihe von Einschüchterungen und Bedrohungen gegen Personen, die sich zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahme in Deutschland engagieren.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen den Beschuldigten geführt. Bereits am 19. Oktober 2015 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen des spezifischen staatsgefährdenden Charakters der Tat und der besonderen Bedeutung des Falles übernommen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen war Frau Reker als für Flüchtlinge tätige Amtsträgerin dem Beschuldigten eine verhasste Symbolfigur, mit deren Beseitigung ein Klima der Angst bei allen in diesem Bereich engagierten Personen und eine entsprechende Signalwirkung erzeugt werden sollte. Dem war – auch wegen der damit verbundenen Gefahr für das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland – durch Übernahme in die Strafverfolgung des Bundes entschieden entgegen zu treten.

Der Beschuldigte wurde gestern (27. Oktober 2015) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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