Hamburg feiert sich für noch mehr Bürokratie in der Pflege / bpa hält bis zu 30 Prozent der Prüfvorgaben im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz für überflüssig | Pressemitteilung bpa

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Hamburg (ots) – Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks fühlt sich durch ein von ihrer Behörde bezahltes Gutachten zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) bestätigt. Nach Überzeugung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) sorgt das HmbWBG aber lediglich für unnötige zusätzliche Bürokratie in der Pflege: „Rund 30 Prozent der Prüfvorgaben zum Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz haben exakt dieselben Inhalte wie die entsprechenden MDK-Prüfungen und sind damit überflüssig“, kritisiert die bpa-Landesvorsitzende Karin Kaiser. Auf diese Doppelprüfungen zu verzichten, würde eine echte Entlastung für die Pflegenden bedeuten. Im Gutachten des Rechts- und Sozialwissenschaftlers Prof. Dr. Thomas Klie und anderen heißt es dazu: „Bezüglich der genannten Prüfverordnung ist es aus Sicht der Evaluatoren fraglich, ob alle dort geregelten Anforderungen fachlich erforderlich und von der gesetzlichen Ermächtigung nach § 40 Abs. Nr. 5 HmbWBG gedeckt sind. Dies gilt insbesondere für den der Verordnung als Anlage beigegebenen Prüfkatalog.“ Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass vermieden werden sollte, dass sich die Prüfaktivitäten von MDK und WPA (Wohn-Pflege-Aufsicht) auf die gleichen Sachverhalte beziehen.

Die Senatorin bezeichnete ihr Gesetz in ihrem Evaluationsbericht als vorbildlich und innovationsfreundlich. „Das ist reines Wunschdenken“, so die bpa-Landesvorsitzende. „Doppelte Prüfungen sind nicht innovativ, sondern belasten unsere Pflegekräfte und halten sie von ihrer eigentlichen Arbeit mit den Menschen ab.“ Zwar sei es ein Lichtblick, dass Senatorin Prüfer-Storcks Gespräche mit dem MDK zur Vermeidung von überflüssigem Prüfaufwand angekündigt habe. Diese Doppelprüfungen würden mit den Vorgaben des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes aber erst einmal kräftig verstärkt.

„Wir sehen in der Realität statt Innovation vor allem einen gesteigerten Prüfwahn und Willkür bei der Interpretation schwammig formulierter Vorgaben. Während auf Bundesebene allen Parteien und Institutionen die Erfolge der Entbürokratisierung feiern, wird in Hamburg die Misstrauenskultur gegenüber den Pflegekräften gepriesen.“ Kaiser fordert die Senatorin auf, die doppelten Prüfungen durch das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz sofort auszusetzen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 360 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 040/25 30 71 60, www.bpa.de

Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal.de

Bilder „Wir sind Wertheim“ , am Marktplatz ,11.September.2011

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