Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert: Im Auftrag des Bezirksamtes Mitte wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die im Jahr 2016 festgesetzten sozialen Erhaltungsgebiete Leopoldplatz, Seestraße und Sparrplatz gemäß § 172 Baugesetzbuch weiterhin vorliegen. Ziel des sozialen Erhaltungsrechts ist der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen, um negative städtebauliche Folgen zu vermeiden.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de