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Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat den ersten Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 51.000 Euro für die Stadt Offenbach unterzeichnet. Für das Programm “Elektronische Ausländerakte Hessen“ hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) insgesamt eine Fördersumme von 1.500.000 Euro bereitgestellt.
Mit dem Programm verfolgt das Hessische Innenministerium das Ziel, die hessischen Ausländerbehörden auf Landes- und Kommunalebene bei der Einführung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystems zur Führung einer elektronischen Ausländerakte zu unterstützen. Derzeit arbeiten die 31 kommunalen und drei zentralen hessischen Ausländerbehörden mit unterschiedlichen IT-gestützten Fachanwendungen und die Ausländerakten werden überwiegend noch in Papier geführt. Teilweise werden bereits Dokumentenmanagementsysteme zum Führen elektronischer Akten genutzt, diese unterscheiden sich jedoch.
Unterstützung der Ausländerbehörden
Das Programm „Elektronische Ausländerakte Hessen“ unterstützt die örtlich zuständigen Ausländerbehörden aller hessischen Landkreise und Städte im Rahmen der Erstbeschaffung eines Dokumentenmanagementsystems sowie der Digitalisierung ihrer Akten. In diesem dadurch möglichen, medienbruchfreien Datenaustausch zwischen den 31 kommunalen und drei zentralen Ausländerbehörden sieht der Hessische Innenminister Peter Beuth eine starke Grundlage zur Förderung der Zusammenarbeit. Daneben wird der sichere sowie strukturierte Austausch von Fachdaten unterstützt und die Aktenlaufzeiten werden reduziert.
Sicherer Austausch von Fachdaten
Ein sicherer und strukturierter Austausch von Fachdaten ist essenziell, denn oftmals sind bei der Aufenthaltsbeendigung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern Fristen einzuhalten, bspw. bei der Rücküberstellung nach der Dublin-III-Verordnung. Zudem bedarf es z. B. bei der Ausweisung und Rückführung von sicherheitsrelevanten Fällen einer intensiven behördenübergreifenden Zusammenarbeit.
Stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Ausländerbehörden
Um zukünftig eine deutlich stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Ausländerbehörden zu unterstützen, eine gleichzeitige Akteneinsicht durch mehrere Nutzer sowie eine standortunabhängige Sachbearbeitung zu gewährleisten, ist es von besonderem Interesse, in allen hessischen Ausländerbehörden die elektronische Akte einzuführen. Dadurch können die administrativen Prozesse im Rückführungsmanagement sowie allgemeinen Aufenthaltsrecht deutlich schneller und unkomplizierter gestaltet werden. Als Zuwendungsvoraussetzung wurde die einheitliche Aktenstruktur für alle hessischen Ausländerakten festgeschrieben.
Die Förderrichtlinie “Elektronische Ausländerakte“ inklusive Antrag steht allen hessischen Kommunen auf der Homepage des HMdIS als Download zur Verfügung. Informationsgespräche und -veranstaltungen zur Thematik „Elektronische Ausländerakte“ werden angeboten. Alle hessischen Landkreise und Städte können bis zum 31.12.2020 Förderanträge beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport stellen.
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