Hinweise zum Gemeinsamen Antrag 2024: Baden-Württemberg.de

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Die Hinweise zu Ergebnissen aus dem Flächenüberwachungssystem AMS für die Flächenkontrollen 2024 für den Gemeinsamen Antrag sind ab Ende August verfügbar. Die Anträge können bis 30. September 2024 geändert werden.

Die Flächenkontrollen der Antragsgeometrien für alle Flächenmaßnahmen des Gemeinsamen Antrags mit Beteiligung von Finanzmitteln der Europäischen Union (EU) (Direktzahlungen einschließlich Öko-Regelungen, Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL), Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II), Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A), Umweltzulage Wald (UZW)) sowie für die Steillagenförderung Grünland (SLG) erfolgen auf Grundlage einer automatisierten Analyse von Sentinel-Satellitendatenbildreihen. Dies wird als „Flächenüberwachungssystem AMS“ bezeichnet. Die Ergebnisse aus dem AMS werden den Antragstellenden in System zur Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) zur Verfügung gestellt, damit aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls noch Antragsgeometrien beziehungsweise Angaben zur Fläche korrigiert werden können. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2024 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden; ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag nach einer Änderung erneut eingereicht wird.

Die Hinweise aus der Satellitendatenauswertung für die beantragten Kulturarten sind für die antragstellenden Betriebe in FIONA verfügbar und können im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ in der Kartenebene „Kulturartenerkennung“ ab Ende August 2024 eingesehen werden.

Die Kartenebenen „Kulturartenerkennung“ und „Mindesttätigkeit/landwirtschaftliche Tätigkeit“ sind standardmäßig eingeblendet und das Ergebnis wird für den einzelnen Teilschlag in Ampelfarben angezeigt. Eine grüne Schraffierung bedeutet, dass die Antragsangaben bestätigt werden konnten. Eine gelbe Schraffierung bedeutet, dass das AMS kein eindeutiges Ergebnis für die Antragsgeometrie geliefert hat. Bei rot schraffierten Flächen konnten die Antragsangaben nicht bestätigt werden. Weitere Informationen zur Bedeutung der Ampelfarben und den Möglichkeiten, darauf zu reagieren, können dem Merkblatt „Hinweise zum Flächenüberwachungssystem AMS“ (PDF) entnommen werden.

Zu beachten ist, dass das angezeigte Ergebnis auf Grundlage der ersten Auswertung auf Basis der Antragsgeometrien zum Stand 15. Mai 2024 erfolgt. Die Ampelfarben der Ergebnisse werden bei neuen Nachweisen oder Antragsänderungen nicht aktualisiert. In einer späteren Satellitendatenauswertung werden alle nach dem 15. Mai geänderten Antragsgeometrien erneut ausgewertet und das Ergebnis wiederum in FIONA zur Verfügung gestellt.

Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis

Für den Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis ist zu beachten:

Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung, ob der in FIONA angegebene Nutzcode mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlages übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Bei Teilschlägen, die rot markiert sind, konnte das System die Antragsangaben nicht bestätigen.

Sollte die tatsächliche Nutzung und Bewirtschaftung des Teilschlags von den Angaben in FIONA abweichen, so sind die Antragsdaten in FIONA zu ändern und der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut bis zum 30. September 2024 einzureichen, damit die Änderungen der Verwaltung bekannt werden.

Sind die bisherigen Antragsangaben tatsächlich doch korrekt, ist es möglich, dies durch ein Foto (Nachweis) von dem jeweiligen Teilschlag in der App profil (bw) aufzunehmen und hochzuladen. Ab Ende August 2024 werden zu Flächen mit roten Ergebnissen die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise in der App profil (bw) bereitgestellt. Das Foto wird als Reaktion auf den entsprechenden Auftrag über die App an die Verwaltung gesendet.

Die neuste Version der App profil (bw) wird beim Öffnen automatisch aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.

In diesem Jahr hat Baden-Württemberg die App „profil Baden-Württemberg“ (kurz: profil (bw)) für die Antragstellenden eingeführt, mit der im Rahmen des Flächenüberwachungssystems georeferenzierte Fotos als Nachweise erstellt und eingereicht werden können. Die App profil (bw) steht seit Mai 2024 im Play Store beziehungsweise App Store zur Verfügung.

Nachweis bei Teilschlägen mit gelbem Ergebnis

Bei Teilschlägen mit gelbem Ergebnis ist zu beachten:

Dies ist ein Hinweis, dass das AMS für die Fläche noch keine abschließende Aussage treffen konnte, ob die tatsächliche Nutzung der Fläche dem in FIONA angegebenen Nutzcode entspricht und ob die Bewirtschaftungsauflagen eingehalten sind oder nicht.

Auch bei diesen Flächen besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 30. September 2024 zu prüfen, ob die Antragsangaben tatsächlich den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Ist das nicht der Fall, sind die Antragsgeometrien beziehungsweise die Nutzungscodes der Fläche in FIONA entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen oder die beantragte Maßnahme für diese Fläche wieder zurückzuziehen. Ein erneutes Einreichen des Antrags über FIONA bis spätestens am 30. September ist in diesen Fällen erforderlich.

Weitere Fehler und Hinweise bis 30. September 2024 prüfen

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, ob weitere Fehler und Hinweise für den Antrag in FIONA vorhanden sind. Auch diese können weiter bis zum 30. September 2024 korrigiert werden (siehe Infoblatt (PDF) vom 15. Juli 2024 auf der Homepage zu FIONA: „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2024“). Damit durchgeführte Änderungen rechtswirksam werden, muss der Antrag erneut elektronisch eingereicht werden.

Sanktionsfreie Anpassungen der Antragsangaben sind nach dem 30. September 2024 nicht mehr möglich.

Im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ sind mit der Kartenebene „landwirtschaftliche Tätigkeit“ zusätzlich die ersten Hinweise zur Einhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Bewirtschaftung) auf Grünland einsehbar. Sofern Ergebnisse mit der Farbe gelb oder rot angezeigt werden und die Flächen noch nicht bewirtschaftet sind, ist dies ein Warnhinweis, dass eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf einer Fläche noch nicht ermittelt werden konnte und gegebenenfalls die Möglichkeit besteht, dies noch zu tun beziehungsweise die Antragsangaben entsprechend zu ändern. Das Ergebnis der endgültigen Auswertung wird Mitte November in FIONA zur Verfügung gestellt.

Die Prüfungsergebnisse zur Kartenebene „Einhaltung Aussaattermin“ werden Ende August bereitgestellt. Die Prüfungsergebnisse zur Kartenebene „Einhaltung Schutzzeitraum“ werden Mitte September eingestellt.

Ausführliche Informationen können dem Merkblatt „Hinweise zum Flächenmonitoring“ (PDF) vom 26. August 2024 auf der FIONA-Homepage unter „Anleitungen und Handbücher“ entnommen werden.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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