Illegale Beschäftigung in Pizzeria – Zoll nimmt Küchenhilfe fest

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ROOKIE23 / Pixabay , Symbolbild

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Zoll nimmt Küchenhilfe fest

Am 18. August 2020 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Bochum.

Während der Kontrolle gerieten ein Inder und ein Pakistani in den Fokus der Beamten. Sie wurden im Betrieb als Küchenhilfen beschäftigt. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet benötigen Drittstaatsangehörige einen dazu berechtigenden Aufenthaltstitel.

Der 24-jährige Inder befand sich in einem laufenden Asylverfahren, die Erwerbstätigkeit war ihm nicht gestattet. Er muss sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Aufnahme einer Beschäftigung ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel verantworten.

Der 41-jährige Pakistani konnte kein gültiges Passdokument vorlegen. Die Ermittlungen ergaben, dass er bereits im Jahr 2017 als Asylbewerber abgelehnt wurde und danach untergetaucht war. Er wurde durch die zuständige Ausländerbehörde bereits zur Festnahme ausgeschrieben. Die Zollbeamten nahmen den Mann vorläufig fest.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der Person entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Quelle : Zoll.de

 

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