Interessenbekundungsverfahren: Aufsuchende gemeinwesenbezogene Sozialarbeit im öffentlichen Raum

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Die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit Carolina Böhm und Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen Urban Aykal informieren:

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant, im Rahmen des Maßnahmenpakets des „Berliner Sicherheitsgipfels“, Mittel einem freien Träger für die Durchführung eines Projektes der aufsuchenden gemeinwesenbezogene Sozialarbeit im öffentlichen Raum zuzuwenden.

Ziel des Projektes ist zum einen die Unterstützung Menschen im Erwachsenenalter, die psychoaktive Substanzen im öffentlichen Raum konsumieren und Unterstützungsbedarf haben und zum anderen die Reduzierung von Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.

Art der Zuwendung

Für die finanzielle Zuwendung stehen im Jahr 2024 Zuwendungsmitteln in Höhe von bis zu 158.306 € (Zuwendungszeitsraum September bis Dezember 2024) und im Jahr 2025 Zuwendungsmitteln in Höhe von bis zu 168.754 € (Zuwendungszeitraum Januar bis Dezember 2025) zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuwendung gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) in Verbindung mit § 44 LHO sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Besonderer Hinweis

Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein formales Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 (LHO) beziehungsweise um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nicht an ihre Bewerbungen gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung des Projektes oder finanzielle Mittel seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestehen gegenüber dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Interessenbekundungsverfahrens entstehen, können nicht erstattet werden.

Ziele der Förderung

Ziel ist es zum einen, durch präventive Maßnahmen und niedrigschwellige Angebote den Schaden durch den Gebrauch von psychoaktiven Subtanzen zu minimieren und die psychosoziale und gesundheitliche Lebenssituation dieser Menschen zu stabilisieren, aber auch das friedliche Zusammenleben zu fördern, Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu minimieren und den öffentlichen Raum sicherer und sauberer zu gestalten. Die Verlässlichkeit des Angebotes und zeitliche Kontinuität ist für die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu gewährleisten.

Bestandteile des Projektes

Bestandteil 1: Niedrigschwellige und aufsuchende Sozialarbeit vor Ort (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter)

  • Ansprache, Beratung, Weitervermittlung und Begleitung von Suchtgebrauchenden zu Angeboten der Suchthilfe und der psychosozialen bzw. gesundheitlichen Versorgung.
  • Sensibilisierung der Suchtmittelkonsumierenden zur Verhaltensänderung hinsichtlich Verschmutzung (z.B. Nutzung von Spritzenabwurfbehältern) und Konfliktverhalten.
  • Weitergabe von Sachmitteln zur Schadens- und Risikominimierung.

Bestandteil 2: Gemeinwesenbezogene Arbeit (Kiezläuferinnen und Kiezläufer)

  • Nachbarschaftsarbeit in Form von Konfliktmanagement sowie Erstellung und Weitergabe von Informationen an Nachbarschaft und Gewerbetreibende.
  • Stärkung des Sicherheitsgefühls der Menschen, die sich im offenen Raum aufhalten.

Für beide Bestandteile geltend:

  • Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden und Akteuren.
  • Monitoring und Analyse von Problemlagen.
  • Erstellung von vierteljährlichen bis halbjährlichen Berichten sowie Berichten zu Einzelaktionen.
  • Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von Handlungskonzepten und -strategien.

Fördervoraussetzungen

  • Der Empfänger der Förderung verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.
  • Der Empfänger der Förderung stellt die Qualität seiner Leistungen durch geeignete Maßnahmen sicher (zum Beispiel durch Fortbildung der Beschäftigten, Controlling und Berichtswesen).
  • Der Empfänger der Förderung ist in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert.

Verfahren

Interessierte Träger können sich unter Vorlage der nachstehend aufgeführten Unterlagen an diesem Interessenbekundungsverfahren beteiligen.

Unterlagen

  • Zuwendungsantrag und Finanzierungsplan;
  • Ausführliches Konzept zur Umsetzung, Durchführung und Auswertung
  • Vertraulichkeitserklärung zu den übergebenen Unterlagen und Informationen;
  • Erklärung, ob weitere finanzielle Unterstützungen durch andere Stellen erfolgen bzw. beantragt wurden;
  • Nachweis über den Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin.
  • Mit der Unterschrift unter den eingereichten Unterlagen bestätigt der Interessent, dass alle in diesem Interessenbekundungsverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden beziehungsweise nach diesen verfahren wird.
  • Alle während des Interessenbekundungsverfahrens übermittelten Informationen und Unterlagen sind nicht für Dritte bestimmt und werden nur zu internen Zwecken verwendet.

Die Bewerbungsunterlagen für das Interessenbekundungsverfahren sind jeweils in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag bei der verfahrensverantwortlichen Stelle, dem

OE QPK
Samuel Alberts
Suchtprävention und Suchthilfekoordination
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Jugend und Gesundheit

12163 Berlin
Tel.: 030 / 90299 6134
E-Mail: Samuel.Alberts@ba-sz.berlin.de

Die geforderten Unterlagen müssen vollständig und rechtzeitig bis zum Dienstag, den 18.08.2024 bei der genannten verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangen sein.

Alle fristgerecht eingereichten Unterlagen werden geprüft. Durch den Bezirk erfolgt eine interne Prüfung und Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Konzepte und des jeweiligen Finanzierungsplans.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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