„Kinder haben ein Recht auf Freizeit, Spiel und aktive Erholung“ Am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Der völkerrechtliche Vertrag sichert allen Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr universelle Rechte, bestmöglichen Schutz, umfangreiche Förderung und Beteiligung zu. Aber selbst 31 Jahre nach der Ratifizierung sind die 54 Artikel der Konvention nur wenig bekannt.
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