Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Verfahren im ersten Halbjahr dieses Jahres die Entscheidung des Bezirksamts Reinickendorf bestätigt, das Betreiben eines als Wettannahmestelle deklarierten Wettbüros in der Residenzstraße 122 zu versagen. Grund ist die fehlende Überzeugung des Gerichts, dass der Betreiber in den Räumlichkeiten Live-Wetten ausschließen wird. Denn anders als in einem Wettbüro dürfen Live-Wetten in einer Wettannahmestelle nicht angeboten werden.
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