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Heilbronn / Eppingen / Stuttgart, 23. Mai 2023 – Am 16. September starb Kater Emil in Eppingen qualvoll in einer illegal aufgestellten Schlagfalle, während der Halter verzweifelt versuchte, seinen tierischen Gefährten zu befreien. Neben dem Halter erstatte daraufhin auch PETA Strafanzeige. Heute sprach das Amtsgericht Heilbronn den Tatverdächtigen aufgrund mangelnder Beweislast frei (Az. 25 Cs 17 Js 32693/21). Dabei hatten zwei glaubwürdige Zeugen während der Verhandlung ein mündlich getätigtes Schuldeingeständnis des Angeklagten wiedergegeben. Zudem ist der Angeklagte Jäger und die Falle wurde auf seinem Grundstück aufgestellt. PETA kritisiert das Urteil daher scharf und fordert die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. Immer wieder werden Tiere grausam und tierrechtswidrig mit Schlagfallen getötet – bisher ohne empfindliche Konsequenzen für die Täter. Die Tierrechtsorganisation fordert daher auch die Bundesregierung auf, endlich ein Nutzungs- und Verkaufsverbot von Schlagfallen durchzusetzen. Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, beobachtete die Verhandlung vor Ort und kommentiert:
„Es ist vollkommen unverständlich, dass das Gericht nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte und den Angeklagten stattdessen freisprach. Jedes Jahr sterben bundesweit Tausende Katzen, Füchse und Marder unter unvorstellbaren Schmerzen in Schlagfallen – in den meisten Bundesländern sogar legal. Kater Emil und andere der bekannt gewordenen Fälle geben diesen Tieren ein Gesicht, das die Grausamkeit dieser völlig aus der Zeit gefallenen Jagdmethode deutlich macht. In einer Gesellschaft, die fühlende Individuen vor willkürlicher Gewalt schützt, haben diese Fallen nichts zu suchen. Die Bundesregierung muss endlich handeln.“
Kater Emil durchlitt einen langen Todeskampf
Emils Hilfeschreie hatten den Halter alarmiert, der den Kater wenig später in der Nähe seines Wohngrundstücks fand. Die Metallbügel der Schlagfalle hatten sich fest um Emils Körpermitte geschlossen und ihn tödlich verwundet. Auch mit Hilfe einer weiteren Person gelang es dem Halter nicht, seinen tierischen Gefährten zu befreien. Emil starb nach einem langen Todeskampf in den Händen seiner verzweifelten Familie. Der Anklage zufolge hatte der Täter die Falle in einer Hecke seines Grundstücks illegal aufgestellt, weil er sich am Katzenkot in seinem Garten störte.
Totschlagfallen in einigen Bundesländern bereits verboten
In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut Paragraf 32 Absatz 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten. Auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen, Sachsen und im Saarland sind Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten – der Verkauf ist jedoch noch deutschlandweit erlaubt. In neun Ländern hingegen, darunter Bayern und Rheinland-Pfalz, dürfen die Fallen ganz legal durch die Jägerschaft benutzt werden. Dabei sprechen sich laut einer forsa-Umfrage 70 Prozent der Deutschen für ein Verbot aus, während nur etwa 19 Prozent mit dem Einsatz solcher Fallen einverstanden sind.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Kater Emil starb nach langem Todeskampf in einer Totschlagfalle. / © PETA Deutschland e.V.
Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fallenjagd
PETA.de/Aktiv/Totschlagfallen-Petition
PETA.de/Themen/Jagd-Waschbaeren
PETA.de/Tierqual
Pressekontakt:
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]
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