Nr. 22/2016
Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Verurteilung wegen Mordes in Obdachlosenunterkunft
Beschluss vom 14. Januar 2016 – 2 StR 449/15
Das Landgericht Limburg hat einen 43jährigen und einen 22jährigen Angeklagten wegen Mordes zu zwölf beziehungsweise zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach seinen Feststellungen hielten sich die Angeklagten und ein inzwischen verstorbener Mittäter in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose auf. Dort war auch dem 56jährigen späteren Tatopfer, das aus Ruanda stammte, ein Zimmer zugewiesen worden. Die Täter sprachen in erheblichem Maß dem Alkohol zu und hörten Rockmusik mit fremdenfeindlichen Texten. Dabei entwickelten sie Aggressionen gegen den Mann, weil sie der Auffassung waren, dass er nicht in ihre Wohngemeinschaft passe. Unter dem unzutreffenden Vorwand, er habe einen Hund geschlagen, griff zuerst der später verstorbene Mittäter den in seinem Bett liegenden Mann an. Die Angeklagten beteiligten sich dann abwechselnd daran, das Tatopfer ins Gesicht und auf den Oberkörper zu schlagen. Das Opfer wehrte sich nicht. Es erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Die Täter setzten die Misshandlungen fort, bis nur noch gurgelnde Geräusche des Sterbenden zu hören waren.
Darin sah das Landgericht einen gemeinschaftlich begangenen Mord aus niedrigen Bewegründen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines der Angeklagten, der alleine Rechtsmittel eingelegt hat, durch Beschluss als unbegründet verworfen.
Vorinstanz:
LG Limburg – Urteil vom 24. Juni 2015 – 2 Ks – 3 Js 14767/14
Karlsruhe, den 25. Januar 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs