Im Rahmen einer Veranstaltung zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KI-Unternehmen in Europa hat Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zum neuen europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz übergeben.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut unterstrich die Notwendigkeit für eine innovationsfreundliche Umsetzung des neuen europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz (KI), das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist „Viele Unternehmen sorgen sich vor übermäßiger Bürokratie durch das KI-Gesetz und sind verunsichert, wie sie die Anforderungen des Gesetzes praktisch umsetzen sollen. Das europäische KI-Gesetz (AI Act) darf die Innovationskraft der Unternehmen nicht strangulieren. Damit der ‚AI Act‘ zur Erfolgsgeschichte wird, müssen die Folgen für die Start-ups und den Mittelstand bei der weiteren Konkretisierung des Rechtsrahmens stärker berücksichtigt werden. Zudem muss das KI-Gesetz innovationsfreundlich, praxistauglich und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) einheitlich umgesetzt werden, damit die EU im weltweiten KI-Wettbewerb nicht abgehängt wird“, so Hoffmeister-Kraut.
Gegenüber der Leiterin der neuen EU-Behörde für Künstliche Intelligenz (AI Office), Lucilla Sioli, betonte die Ministerin, dass bei der Konkretisierung des KI-Gesetzes die Auswirkungen auf Mittelstand und Start-ups besonders in den Fokus genommen werden müssen, da diese von bürokratischen Belastungen besonders betroffen seien. Darauf habe auch der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, erst vor wenigen Tagen in seinem Strategiebericht zur Wettbewerbsfähigkeit Europas eindrücklich hingewiesen.
„Wir müssen alles daransetzen, europäische Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Produkten zu unterstützen und so die enormen Potenziale für Wachstum und Produktivität innerhalb der EU zu nutzen. Wenn es der europäischen Wirtschaft nicht gelingt, sich als Entwickler und Hersteller von KI-Produkten zu etablieren und eine eigene Wertschöpfung anzustoßen, werden Anbieter aus den USA und China in diese Lücke stoßen – und zwar mit KI-Systemen auf Basis ihrer eigenen Wertvorstellungen“, so Hoffmeister-Kraut.
Vergangene Fehler dürfen nicht wiederholt werden
Jetzt gelte es, aus früheren Regulierungen wie der EU-Medizinprodukte-Verordnung die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Fehler nicht zu wiederholen, forderte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. „Die EU muss bei der Umsetzung des KI-Gesetzes darauf achten, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Bürokratieaufwand und dem zu erwartenden Nutzen, dem Schutz vor einem konkreten Risiko für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte, gewahrt bleibt“, so die Ministerin.
Gleichzeitig forderte die Wirtschaftsministerin zusätzliche Anstrengungen, um die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf dem Gebiet der KI zu verbessern. Die EU müsse zusätzliche Anstrengungen unternehmen, etwa bei Förderprogrammen und dem Ausbau von KI-Rechenzentren sowie einem besseren Zugang von Unternehmen zu Hochleistungsrechnern in der EU, so Hoffmeister-Kraut.
Übergabe eines Zehn-Punkte-Forderungskatalogs
Im Rahmen der Veranstaltung übergab Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut der Kommissionvertreterin Lucilla Sioli einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur weiteren Umsetzung des KI-Gesetzes und zur Stärkung der EU als führender KI-Standort. Dr. Hoffmeister-Kraut sagte: „Mit diesem Forderungskatalog wollen wir einen konstruktiven Diskussionsbeitrag leisten, damit aus dem KI-Gesetz eine Erfolgsgeschichte wird.“
An der Diskussionsrunde nahmen auch David Reger, Gründer und Geschäftsführer des in Metzungen ansässigen Unternehmen NEURA Robotics, und Moritz Gräter, der Geschäftsführer des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn, zusammen mit dem Dr. Sergej Lagodinsky, Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, teil.
Einig waren sich die Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer darin, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas maßgeblich davon abhänge, dass die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werde. „Vor diesem Hintergrund müssen wir jetzt alles daransetzen, dass sich Europa wegen einer zu strengen KI-Regulierung nicht aus dem internationalen KI-Innovationswettbewerb verabschiedet“, so die Schlussfolgerung von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Gerade für Baden-Württemberg, einem Bundesland, das sich in den vergangenen Jahren zu einem auch international sichtbaren Hotspot der Künstlichen Intelligenz entwickelt habe, wäre eine solche Entwicklung fatal, so die Ministerin. Neben dem Innovationspark Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn seien das Cyber Valley im Dreieck Stuttgart, Tübingen und Karlsruhe, weltweit führend auf dem Gebiet der KI-Spitzenforschung, und die im ganzen Land verteilten KI-Exzellenzzentren und KI-Labs prägend für den KI-Standort Baden-Württemberg.
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