Kitas bieten künftig Möglichkeit zu anlassbezogener Testung – Testpflicht entfällt

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Ab dem 8. Mai 2022 entfällt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die bislang bestehende allgemeine, regelmäßige Testpflicht. Mit dem Wegfall der Testpflicht entfällt zugleich der Test-to-stay-Ansatz. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in ihrem jüngsten Trägerschreiben mit Verweis auf das aktuell rückläufige Infektionsgeschehen mit.

Kita-Träger und Kitas bieten nun ab dem 8. Mai anlassbezogene Testungen an. Das gilt insbesondere dann, wenn es innerhalb einer Kindertagesstätte Corona-Fälle gab oder eine Person Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Das Land Berlin stellt den Trägern für diese anlassbezogenen Testungen qualitätsgesicherte Nasal-Tests zur Verfügung. In einem beigefügten Elternschreiben machte die Senatsverwaltung darauf aufmerksam, dass symptomatische bzw. kranke Kinder, auch jenseits der Pandemie, die Kita grundsätzlich nicht besuchen sollen. Wenn Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen sollen, ist den Einrichtungen von den Eltern eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis vorzulegen bzw. ein anlassbezogener Test vor Ort durchzuführen.

Für die Schulen wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach einem Austausch mit den Expertinnen und Experten des Hygienebeirats sowie Elternvertretungen und Schulleitungen in der kommenden Woche das weitere Verfahren festlegen.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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