Berlin (ots)
- Verkündungstermin im Prozess gegen den Münchner Autobauer für den 7. Februar 2023 angesetzt
- Bundesgeschäftsführerin und Bundesgeschäftsführer der DUH klagen auf drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge und Ende des Verkaufs von Verbrenner-Neuwagen ab 2030 bei BMW
- Klimaklagen gegen Unternehmen auf Grundlage des wegweisenden Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts 2021
Am Schluss der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Landgericht München I eine Entscheidung der Klage der Bundesgeschäftsführerin und Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW auf den 7. Februar 2023 anberaumt. Die Klägerin und die Kläger der DUH fordern den klimagerechten Umbau von BMW, insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Die Klägerin und Kläger fordern BMW dazu auf, ab dem Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen zu stoppen. Allein durch die im Jahr 2021 verkauften Autos war der Konzern weltweit für 62,2 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich – mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal emittieren. In der Verhandlung hat der Vorsitzende Richter der Zivilkammer die Auffassung vertreten, dass die Klage möglicherweise derzeit unbegründet sei, die geltend gemachten Ansprüche aber zu einem späteren Zeitpunkt bestehen könnten, sofern BMW keine genügenden Anstrengungen zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unternimmt.
Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt: „Wir hoffen auf ein positives Ergebnis vor dem Landgericht München. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, hat das Gericht zum Ausdruck gebracht, dass unsere Klage in den nächsten Instanzen erfolgreich sein kann. Das macht Hoffnung, auch wenn wir der Auffassung sind, dass die entscheidenden Weichenstellungen jetzt erfolgen müssen.“
Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „BMW stemmt sich wie kein anderer deutscher Automobilhersteller gegen den Klimaschutz und verweigert jede Aussage zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor. Der ThinkTank InfluenceMap listet BMW auf Platz 16 der Unternehmen, die weltweit am aggressivsten gegen effektivere Klimaschutzmaßnahmen arbeiten. Und in Europa kämpft BMW verbissen gegen ein Ende des Verbrennungsmotors selbst ab 2035. Gerade nach der heutigen Verhandlung bin ich noch zuversichtlicher, dass spätestens durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BMW zu einem Ausstieg aus Diesel- und Benzin-Autos ab 2030 verurteilt wird.“
Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „BMW macht seit Jahrzehnten auf Kosten unserer Zukunft klimaschädliche Geschäfte und muss dafür endlich Verantwortung übernehmen. Wir nehmen den Konzern in die Pflicht und das heißt: Keine neuen klimaschädlichen Verbrenner mehr ab 2030. Derzeit verstößt BMW durch seine besonders klimaschädliche Fahrzeugflotte gegen das Grundrecht auf Klimaschutz. Internationale Wirtschaftskonzerne müssen sich an Grundrechte und die Pariser Klimaziele halten.“
Die Bundesgeschäftsführerin und die beiden Bundesgeschäftsführer der DUH klagen neben BMW auch gegen den Autokonzern Mercedes-Benz und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Die DUH hatte 2021 nach dem wegweisenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2021 diese ersten Verfahren gegen klimaschädliche Konzerne eröffnet. Greenpeace unterstützt zwei Klimaklagen gegen den VW-Konzern.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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