In den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. (OVG 11 A 11/22 und OVG 11 A 27/22) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (OVG 11 A 1/23) jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland, in denen am Donnerstag, den 23. November 2023 vor dem 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelt wird, ist nicht besichtigt, dass bereits im Anschluss an die Sitzung eine Entscheidung ergeht. Vielmehr ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Donnerstag, den 30.
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