BUND-Kommentar vom 20. Mai 2022
30 Jahre Natura 2000: Bundesregierung muss Haushaltsverhandlungen für Naturschutz nutzen
Anlässlich des EU-weiten Natura 2000-Tags am Samstag und mit Blick auf den Endspurt der Haushaltsverhandlungen erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„30 Jahre Natura 2000 in diesem Jahr sind ein Grund zur Freude: Das europaweite Netzwerk an Schutzgebieten und klugen Regeln für den Artenschutz ist das Fundament für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und zahlloser Arten. Wildkatze, Gartenschläfer, Bechsteinfledermaus und Co. hätten ohne den Schirm der europäischen Richtlinien keine Zukunft. Biotopverbunde, artenreiche Wiesen und Weiden sowie zahllose Moore und Wälder wären ohne das Netzwerk schon längst der intensivierten Nutzung oder falsch geplantem Straßen- und Siedlungsbau zum Opfer gefallen.
Die Bundesregierung ist daher in der Pflicht, für den Erhalt dieses großartigen Schutzgebiet-Netzwerks zu sorgen. Das muss sich im Bundeshaushalt abbilden, der die Arbeit der Länder unterstützen und der nationalen Verantwortung im europäischen Verbund gerecht werden muss.
Denn das Jubiläum ist auch Grund zur Mahnung: Mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland legen die Lücken der Vergangenheit offen. So darf es in den kommenden Jahren nicht weitergehen. Zumal die Lösung der Probleme auf der Hand liegt: Naturschutz ist überall dort erfolgreich, wo Schutzgebiete mit ausreichend Personal, verlässlicher Förderung und praktische Hilfe erhalten und ihre Schätze zukunftsfähig gestärkt werden. Doch das gelingt nur mit mehr Geld und mehr Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Dafür muss die Politik sorgen. Sonst bietet das nächste Natura-2000-Jubiläum mehr Grund zur Sorge als zur Freude.“
Hintergrund:
Das zusammenhängende Netz von Schutzgebieten „Natura 2000“ wird seit 1992 innerhalb der Europäischen Union aufgebaut. Es folgt den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Ein effizienter und effektiver Naturschutz ist nur möglich, wenn in ausreichendem Maße qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Natura 2000 Stationen wie in Thüringen, aber auch regionale Netzwerke wie die Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg machen vor, wie potentielle Konflikte gelöst und konsequenter Naturschutz betrieben werden können und zeigen: nur mit massivem Personalaufwuchs und eine Qualifizierungsoffensive lassen sich die Erfolge von Natura 2000 sichern. Durch die Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen, dem neuen Artenhilfsprogramm und dem Naturschutzfonds sowie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes müssen sie unterstützt werden. Ohne deutlichen Personalaufwuchs auch im Naturschutzbereich drohen die neuen Naturschutz-Zielsetzungen der Bundespolitik absehbar zu scheitern. Nach Berechnungen des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz belaufen sich die Zahl der unbesetzten und weiter notwendigen Stellen auf über 1000 in ganz Deutschland.
Weitere Informationen:
Im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz hatte zuletzt die Leipziger Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen Mängel in Rheinland-Pfalz bei der Unterschutzstellung von Vogelschutzgebieten gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/ EG). Die in einer Vorläuferversion bereits 1979 verabschiedete Richtlinie soll die Bestände der in der EU heimischen Wildvögel sichern und dauerhaft überlebensfähige Populationen erhalten bzw. wiederherstellen. Um dies zu erreichen sind die EU-Mitgliedsstaaten u. a. verpflichtet, geeignete Schutzgebiete auszuweisen und notwendige Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Kontakt:
Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, Tel.: 030-275 86 543, E-Mail: magnus.wessel@bund.net
André Prescher, BUND-Experte für EU-Politik, Tel.: 0032-488 847 064, E-Mail: andre.prescher@bund.net
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