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Berlin (ots) – Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt.
Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb:
„Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten.“
Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: „Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen.“
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Bilder “Wir sind Wertheim” , am Marktplatz ,11.September.2011