Im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2024 sind Änderungen (natürlicher Abgang/Verenden, Standortwechsel/Pension, sonstiger Abgang) von Mutterschafen und oder -ziegen unter Angabe des Abgangsdatums unverzüglich in FIONA unter GE1 zu melden. Mutterschafe und -ziegen, die aufgrund natürlicher Lebensumstände ausscheiden und ersetzt werden sollen, sind in FIONA entsprechend „als natürlicher Abgang“ zu kennzeichnen.
Die Meldung eines Ersatztieres sowie ein Standortwechsel in eine Pension/Weidegemeinschaft sind unverzüglich manuell in FIONA anzugeben.
Ändert sich die Identifikationsnummer eines beantragten Muttertieres während des Haltungszeitraumes, ist die neue Identifikationsnummer (Ohrmarkenersatznummer) in FIONA einzutragen.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de