16.04.2021
Nachdem die 7-Tages-Inzidenz in den vergangenen drei Tagen über 100 lag, gelten aufgrund der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Sonntag im Landkreis Main-Spessart wieder strengere Beschränkungen. Die Regelungen bleiben so lange in Kraft bis der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegt. Lockerungen sind dann erst wieder nach einem „Übergangstag“ möglich.
Folgende Regelungen gelten ab Sonntag, 18. April in Main-Spessart:
Die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft: Ab Sonntag darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Zudem tritt die nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr nur in begründeten Fällen erlaubt wie z.B. aufgrund der Berufsausübung oder in medizinischen Notfällen.
Der Einzelhandel bietet ausschließlich Terminshopping an („Click & Meet“). Zusätzlich muss ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest). Ausgenommen davon sind Lebensmittelmärkte, Drogerien und Apotheken. Auch Dienstleistungen wie z.B. Friseure und Kosmetikbetriebe dürfen weiterhin unter den bislang geltenden Vorgaben für ihre Kunden da sein.
Eine vollständige Übersicht über Ladengeschäfte und Dienstleistungen, die inzidenzunabhängig geöffnet haben dürfen, finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_15_positivliste.pdf
Kontaktfreier Sport ist ab Sonntag nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt, d.h. dieser darf nur mit einer weiteren Person eines anderen Hausstands ausgeübt werden. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten müssen geschlossen bleiben. Bibliotheken und Archive dürfen allerdings inzidenzunabhängig geöffnet bleiben.
Präsenzunterricht in Musikschulen ist untersagt, dagegen ist sowohl theoretischer als auch praktischer Fahrunterricht unter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln weiterhin erlaubt.
Wie bereits bekanntgegeben, bleiben Kitas und Schulen in der kommenden Woche geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Jahrgänge müssen im Distanzunterricht unterrichtet werden. Präsenzunterricht findet nur noch in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie den Abschlussklassen statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Quelle: Landkreis MSP