Der Landtag hat einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus zugestimmt. Damit sollen Funklöcher im Land beseitigt werden.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 24. Mai 2023 einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus zugestimmt. Die verabschiedeten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) wurden durch den „Runden Tisch Mobilfunk“ angestoßen und mit dem heutigen Beschluss des Landtages erfolgreich umgesetzt. Die Änderungen werden damit nach Verkündung voraussichtlich schon im nächsten Monat geltendes Recht.
Bauministerin Nicole Razavi, deren Ressort die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) erarbeitet hat, sagte: „Mit der Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Antennenanlagen sagen wir Funklöchern den Kampf an. Zugleich bauen wir Bürokratie ab und entlasten die Baurechtsbehörden. Wir gehen dabei als Vorreiter über das hinaus, was in der Musterbauordnung der Länder und auch in den meisten anderen Bundesländern vorgesehen ist.“
„In Baden-Württemberg schlägt das Innovationsherz Europas. Für unser Land, einem der führenden Innovations- und Wirtschaftsstandorte Europas, zählt eine schnelle und flächendeckende Mobilfunkversorgung zur Daseinsvorsorge. Nur so bleiben wir weiterhin attraktiv und wettbewerbsfähig. Auch für die Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Mobilfunkversorgung mittlerweile unentbehrlich. Optimale baurechtliche Rahmenbedingungen sind der Grundstein, um hier voranzukommen“ sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Folgende Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) werden im Juni in Kraft treten:
- Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunkantennen im Innenbereich auf eine Höhe bis 15 m und im Außenbereich bis 20 m (Nummer 5 c des Anhangs zu § 50 Absatz 1 der LBO)
- Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe (§ 5 Abs. 7 LBO)
- Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten (Nummer 10 des Anhangs zu § 50 Absatz 1 der LBO)
Anteil an Funklöchern und weißen Flecken wird immer kleiner
Der Anteil an Funklöchern (Gebiete, die von keinem Mobilfunknetzbetreiber mit Diensten, unabhängig von der Technologie (2G, 4G, 5G) versorgt werden) liegt bei gegenwärtig 0,42 Prozent der Fläche in Baden-Württemberg (Stand: Januar 2023). Seit Mitte 2021 hat sich der Anteil an Funklöchern im Land um 16 Prozent reduziert. Der Anteil an sogenannten „weißen Flecken“ (Gebiete, in denen keine 4G oder 5G Versorgung durch mindestens einen Netzbetreiber besteht) liegt bei 4,14 Prozent. Hier hat sich der Anteil seit Mitte 2021 sogar um über 22 Prozent reduziert.
„Digitale Infrastruktur ist eine Zukunftsaufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Die Mobilfunkversorgung im Land wird über alle Technologien hinweg kontinuierlich besser: Derzeit werden mehr als 95 Prozent der Fläche des Landes mit 4G (LTE) versorgt. Beim neusten Mobilfunkstandard 5G liegt die Versorgung bereits bei knapp 77 Prozent. Allerdings gibt es nach wie vor Lücken im Mobilfunknetz. Mit dem heutigen Beschluss des Landtages schafft Baden-Württemberg noch bessere Rahmenbedingungen für einen zügigen und unbürokratischen Mobilfunk und 5G-Ausbau. Ärgerliche Funklöcher können so künftig noch schneller geschlossen werden“, erklärte Digitalisierungsminister Thomas Strobl.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de