Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ fördert das Land in diesem Jahr erstmals die Schaffung von 19 ambulant betreuten Wohngemeinschaften. So soll Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden zu entscheiden, wo und mit wem sie wohnen.
„Die meisten Menschen haben den Wunsch, auch bei zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf weiter möglichst im selben Quartier und mit demselben persönlichen Umfeld wohnen bleiben zu können. Zugleich wollen auch viele Menschen mit Behinderungen anbieterverantwortete oder selbstverantwortete Wohnformen, wenn sie die Wahl haben und die erforderliche Unterstützung erhalten“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ fördere das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in diesem Jahr erstmals die Schaffung von 19 ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Land mit insgesamt 8.610.000 Euro. „Auf diese Weise entstehen für 166 Menschen neue Wohnangebote – viele davon in kleinen Gemeinden –, so dass die Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können“, so der Minister.
Neue Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens erproben
„Eine unserer zentralen Herausforderungen für die kommenden Jahre ist es, den Zusammenhalt in den Nachbarschaften, Stadtteilen und Dörfern unseres Landes zu stärken und neue Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu erproben“, sagte Lucha. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. „Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) und das Bundesteilhabegesetz geben der Landesregierung zudem einen klaren Auftrag. Menschen mit Behinderungen müssen ebenso wie andere Menschen das Recht haben, ihren eigenen Wohnort wählen und entscheiden zu können, mit wem sie leben. Niemand darf verpflichtet sein, in besonderen Wohnformen zu leben“, so der Minister.
All diesen Aspekten hat sich das Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration angenommen. Mit dem Geld wird die Schaffung von ambulant betreutem gemeinschaftlichen Wohnraum für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie für volljährige Menschen mit Behinderungen im Mietwohnungsbau vorangetrieben. Zugleich werden die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner durch geringere Mietkosten entsprechend entlastet. Insgesamt fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration 19 ambulant betreute Wohngemeinschaften. Hierbei handelt es sich um 14 Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf, drei Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und zwei Wohngemeinschaften, die beide Gruppen umfassen.
Beratung mit Expertenbeirat
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wurde bei der diesjährigen Programmentscheidung durch einen Expertinnen- und Expertenbeirat beraten. In diesem waren die Landes-Behindertenbeauftragte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, des Landesseniorenrats, der Architektenkammer Baden-Württemberg, der Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen sowie des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertreten.
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