Das Land hat die dauerhafte Einrichtung der Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme beschlossen. Als verlässlicher Ansprechpartner der verschiedenen Akteure hat sich die Ombudsstelle über die letzten Jahre bewährt.
Die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme beim Ministerium der Justiz und für Migration wird dauerhaft eingerichtet. Der Ministerrat hat eine Kabinettsvorlage von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges zur unbefristeten Fortführung der im Jahr 2015 errichteten Ombudstelle für Flüchtlingserstaufnahme gebilligt. Die Tätigkeit der Ombudsstelle war zuvor seit ihrem Bestehen zweimal verlängert worden. Sie ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge, Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende der Erstaufnahme sowie Behörden und Institutionen in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Als Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg bestellte das Kabinett auf Vorschlag von Ministerin Gentges erneut Klaus Danner.
Verlässlicher Ansprechpartner verschiedener Akteure
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Der Aufbau der Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme hat sich ausgezahlt. Die dauerhafte Einrichtung ist daher folgerichtig. Klaus Danner und sein Team stehen als verlässliche Ansprechpartner den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Flüchtlingserstaufnahme zur Verfügung. Die Ombudsstelle geht vor allem Fragen nach, die außerhalb der formellen Verwaltungsverfahren aufkommen und kommuniziert auf Verwaltungsseite bei Bedarf direkt mit den unmittelbar zuständigen Behörden. Sie koordiniert und vermittelt Kontakte. Klaus Danner hat in dieser Funktion mit seiner sachlichen, lösungsorientierten und engagierten Arbeit viel Gutes bewirkt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm.“
Klaus Danner, Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme des Landes, sagte: „Nach meinen Erfahrungen der vergangenen Jahre ist die Arbeit der Ombudsstelle eine sinnvolle Ergänzung zur bewährten Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung in der Migrationspolitik des Landes.“
Ombudsperson ist bis 2026 bestellt
Die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme besteht aus einer ehrenamtlichen Ombudsperson sowie zwei Beschäftigten in der Geschäftsstelle der Ombudsperson, die im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelt ist. Zudem wird von den Regierungspräsidien jeweils eine ehrenamtliche Ansprechperson ernannt, die die Ombudsperson unterstützt. Die Ombudsperson wird auf Vorschlag des Ministeriums der Justiz und für Migration vom Ministerrat für die Dauer der Legislaturperiode bestellt.
Zuletzt hat die Ombudsstelle einen Bericht über die bisherigen sechs Tätigkeitsjahre vorlegt. Auch in diesem wird deutlich, dass im Laufe der Jahre stets neue Thematiken zum Aufgabenspektrum der Ombudsstelle hinzukamen und diese durch kontinuierliche Vernetzung und Vor-Ort Besuche in den (Landes-)Erstaufnahmeeinrichtungen zu einem anerkannten Ansprechpartner geworden ist. Die Anzahl der Anliegen an die Ombudsstelle, lag in den vergangenen Jahren konstant im zwei- bis dreistelligen Bereich.
Neben der Ombudsstelle auf Landesebene hat jeder Regierungsbezirk jeweils einen nebenberuflichen ehrenamtlichen Ansprechpartner, der vom jeweiligen Regierungspräsidium für die dortigen Landeserstaufnahmeeinrichtungen bestellt ist.
Kurzvita Klaus Danner
Klaus Danner wurde 1956 geboren. Er ist verheiratet, hat drei erwachsene Söhne und lebt im Südschwarzwald. Er ist seit Oktober 2017 ehrenamtlich als Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme tätig. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Juni 2017 war er Leiter der Direktion Spezialeinheiten der Polizei Baden-Württemberg und dadurch mit den Anliegen unterschiedlichster Personengruppen befasst. Außerdem ist Klaus Danner von der Deutschen Gesellschaft für Mediation ausgebildeter und zertifizierter Mediator.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de